Germanwings-Absturz Fast 200 Angehörige klagen vor dem Landgericht
Einer Klage von vier Angehörigen des Germanwings-Absturzes im Frühjahr 2015, folgen nun weitere von 194 Hinterbliebenen. Die Zivilklagen wurden von Rechtsanwalt Elmar Giemulla eingereicht. Der Rechtsstreit gegen die Lufthansa soll vor dem Landgericht Essen ausgetragen werden.
Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte, dass die Klage von ursprünglich vier Klägern erheblich erweitert worden sei. Sie richte sich gegen eine Flugschule der Lufthansa-Gruppe in Arizona und werde der Schule nun zugestellt. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.
Absturz am 24. März 2015
Die Angehörigen verlangen Schmerzensgeld für den Tod ihrer Familienmitglieder. Co-Pilot Andreas Lubitz hatte den Airbus den Ermittlern zufolge am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert. 150 Menschen starben.
Seine Ausbildung bei der im US-Bundesstaat Arizona gelegenen Flugschule hatte Lubitz wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Kläger werfen der Flugschule nun Versäumnisse vor. Sie habe nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen.
Die Klage war bereits 2016 in Arizona am Sitz der Flugschule eingereicht worden. Dort wurde sie zurückgewiesen mit dem Hinweis, sich an ein deutsches Gericht zu wenden. Wenn die deutsche Justiz ablehnt, wollten sich die US-Richter den Fall noch einmal anschauen.
Zahlungen bereits geleistet
Die Lufthansa hat nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Diese sind nach Auffassung zahlreicher Hinterbliebener aber zu gering. Am Landgericht Düsseldorf sind ebenfalls Zivilklagen in Sachen Germanwings-Absturz anhängig.