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Unfall im Holiday Park: 22-Jähriger nach Unfalltod verurteilt


11-Jährige verunglückt
22-Jähriger nach Unfalltod im Holiday Park verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 03.06.2016Lesedauer: 2 Min.

Knapp zwei Jahre nach dem tragischen Unfalltod eines 11-jährigen Mädchens im Holiday Park in Haßloch (Rheinland-Pfalz) ist ein damaliger Mitarbeiter des Freizeitparks zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Möglicherweise geht der Rechtsstreit weiter.

Die beiden anderen Angeklagten sprach das Amtsgericht im pfälzischen Neustadt an der Weinstraße frei. Gegen den 22-Jährigen verhängte das Gericht dagegen wegen fahrlässiger Tötung eine Strafe von 2400 Euro (120 Tagessätze zu 20 Euro).

Der Mann habe in zwei Fällen seine Sorgfaltspflicht verletzt, sagte Richter Alexander Melahn. "Er wird damit zu leben haben, dass er den Tod eines Kindes verschuldet hat."

Eltern sind enttäuscht

Die Eltern des Mädchens, die als Nebenkläger auftraten, zeigten sich enttäuscht. Ihre Anwälte hatten Haftstrafen für die beiden Vorgesetzten gefordert. Angesichts der Schlampigkeit, die in dem Park geherrscht habe, sei es "ein Unding, dass die beiden freigesprochen wurden", sagte die 34 Jahre alte Mutter des Mädchens aus Kelsterbach bei Frankfurt.

Der junge Mann hatte das Fahrgeschäft Spinning Barrels ("Drehende Fässer") bedient. Das Mädchen aus Kelsterbach bei Frankfurt wurde am 15. August 2014 von den Plattformen des Karussells überrollt und tödlich verletzt.

Tür war wohl nicht geschlossen

Richter Melahn sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige entgegen den Vorschriften die Tür zum Fahrgeschäft offengelassen hatte, so dass Mutter und Tochter zu einem Zeitpunkt in das Karussell gelangten, zu dem dies nicht mehr hätte sein dürfen. Außerdem habe er vor dem Start nicht noch einmal zur Tür geschaut.

Der 22-Jährige hatte bis zuletzt gesagt, er habe die Tür geschlossen. Es sei aber unwahrscheinlich, dass Mutter und Tochter über die Absperrung geklettert seien, sagte der Richter.

Rechtsmittel angekündigt

Der junge Mann hatte zugegeben, dass er ohne den Hinweis "Achtung, die Fahrt beginnt" gestartet war. Das sei ihm bei der Einweisung nicht gesagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dies seinen Vorgesetzten zur Last gelegt. Der Richter sagte, im Endeffekt spiele es keine Rolle, ob die Durchsage ausreichend kontrolliert worden sei, da auch im Falle einer Durchsage vermutlich zu wenig Zeit zum Reagieren gewesen wäre.

Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Angeklagten Geldstrafen gefordert, die Verteidigung Freisprüche. Staatsanwalt Torsten Lenz will nun Rechtsmittel prüfen. Der Anwalt des 22-Jährigen wollte dazu keine Angaben machen. Die Anwälte von Mutter und Vater kündigten ebenfalls Rechtsmittel an.

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