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Braunschweig: Gericht spricht Maddie-Verdächtigen frei


Bei Prozess in Braunschweig
Gericht spricht Maddie-Verdächtigen frei

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 08.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Christian B.: Laut seiner Verteidigung verzichtet er auf sein Recht, dass sein Gesicht auf Bildern aus dem Prozess gepixelt werden muss.Vergrößern des Bildes
Christian B.: Laut seiner Verteidigung verzichtet er auf sein Recht, dass sein Gesicht auf Bildern aus dem Prozess gepixelt werden muss. (Quelle: Michael Matthey/dpa)
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Nach fast 40 Verhandlungstagen ist das Urteil gefallen. Christian B., der im Fall Maddie verdächtigt wird, entgeht in Braunschweig einer Verurteilung.

Der im Fall Maddie McCann tatverdächtige Christian B. ist in einem Vergewaltigungs-Prozess im niedersächsischen Braunschweig freigesprochen worden. Das Landgericht verhängte am Dienstag gegen den 47-Jährigen keine Strafe – weil dem Gericht die Beweise fehlten. B. könne der "ihm vorgeworfenen Taten nicht überführt werden", sagte die Vorsitzende Richterin Uta Engemann bei der Urteilsverkündung am Dienstag.

Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte. Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig kamen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen nun tatsächlich zum Freispruch. Dass ein Gutachter B. als hochgefährlich eingestuft hatte, spielte für das Urteil keine Rolle.

Prozess gegen Christian B.: Vor Gericht ging es nicht um Maddie

Die Staatsanwaltschaft hatte B. vier Sexualverbrechen an Frauen und Kindern in Portugal vorgeworfen und insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Freispruchs eine Revision angekündigt. Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s Rechtsanwälte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien.

Im Braunschweiger Prozess ging es nicht um den Fall Maddie. Im Fall des 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Mädchens betrachten die Braunschweiger Ermittler B. auch als Mordverdächtigen. Anklage haben sie deshalb bislang aber nicht erhoben. Die Dreijährige verschwand, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie geklärt.

B. bleibt vorerst im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine andere Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Deutschen Ermittlern zufolge hielt er sich früher oft in den Feriengebieten an der Algarve in Portugal auf, um Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der Stadt für ihn zuständig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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