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Christian B.: Anwalt will Haftbefehl aufheben lassen


Antrag gestellt
Wird Haftbefehl gegen Maddie-Verdächtigen aufgehoben?

Von t-online, wan

21.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen Christian B.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte Christian B. kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa/dpa-bilder)

Wende im Prozess gegen Christian B.? Sein Anwalt will den Haftbefehl gegen ihn aufheben lassen – und hofft auf einen Freispruch.

Christian B. steht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht, ist aber auch ein Verdächtiger im Fall der 2007 verschwundenen Maddie. Nach 30 Prozesstagen soll jetzt sein Anwalt versuchen, den Fall zu einem schnellen Ende zu bringen. Nach Informationen der "Bild" hat Rechtsbeistand Dr. Friedrich Fülscher die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Würde dem stattgegeben, würde B. nach Ansicht seines Anwalts freigesprochen, "sofern die Staatsanwaltschaft nicht noch ein Kaninchen aus dem Hut zaubert".

Als Begründung für den Antrag des Verteidigers wird laut "Bild"-Bericht angeführt, dass es keinen dringenden Tatverdacht gebe. "Da die wesentlichen Beweise erhoben wurden und bezüglich keinem der Anklagevorwürfe festgestellt werden konnte, dass die Vorwürfe zutreffend sind, kann der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben", wird der Anwalt zitiert. Der Prozess soll eigentlich am 25. Juni fortgesetzt werden.

Verschwundene Videos stehen im Mittelpunkt des Verfahrens

Dem 47-jährigen Christian B. werden in dem Braunschweiger Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen. Er soll zwischen Ende 2000 und Frühjahr 2006 eine unbekannte 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer portugiesischen Ferienwohnung im Schlafzimmer vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Im gleichen Zeitraum soll er eine mindestens 14-Jährige vergewaltigt haben, indem er sie an einen Holzpfahl in seiner damaligen Wohnung fesselte, schlug und zum Oralverkehr zwang. Beide mutmaßlichen Opfer sind aber bisher unbekannt.

Die Anklage stützt sich im Prozess gegen B. vor allem auf zwei Videokassetten, auf denen die Taten zu sehen gewesen sein sollen. Doch die Videos sind verschwunden, nur ein Zeuge will sie gesehen haben. Dieser hatte die belastenden Details geschildert.

Selbst wenn das Gericht den Haftbefehl aufheben würde, muss B. weiter in Haft bleiben. Er sitzt noch eine Strafe wegen Vergewaltigung einer Frau in Portugal ab. Die Verdächtigungen im Fall Maddie sind nicht Teil des aktuellen Verfahrens, für B. gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
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