Haftstrafe Herzmediziner der Berliner Charité wegen zweifachen Totschlags verurteilt
Nach dem Tod zweier Patienten ist ein Oberarzt der Berliner Charité zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
Ein 56-jähriger Oberarzt der Berliner Charité ist zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin befand ihn des zweifachen Totschlags schuldig. Der Mediziner soll in den Jahren 2021 und 2022 zwei Patienten (beide 73) auf der kardiologischen Intensivstation mit überdosierten Narkosemitteln getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Arzt gefordert und plädierte zudem für ein lebenslanges Berufsverbot. Das Gericht blieb jedoch mit seinem Urteil deutlich unter dieser Forderung.
War der Arzt für den Tod der Patienten verantwortlich?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des angeklagten Mediziners forderte einen Freispruch. Sie argumentierte, dass ihr Mandant nicht für den Tod der beiden schwerstkranken Patienten verantwortlich sei. Die Patienten befanden sich laut Rechtsanwältin Ria Halbritter in einer "aktiven Sterbephase", in der es erlaubt sei, auf eine palliative Therapie umzuschalten.
Der Arzt wies die Vorwürfe im Prozess zurück und behauptete, er habe die Sedierungsmittel zur Linderung des Leidens der Patienten verabreicht, jedoch nicht in den in der Anklage genannten Mengen. Er sei sich sicher, "das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben". Der Arzt räumte lediglich ein, die Verabreichung von Propofol in diesen Fällen nicht dokumentiert zu haben.
Die Charité hatte den Oberarzt bereits im August 2022 freigestellt. Nach einem anonymen Hinweis kam er im Mai 2023 in Untersuchungshaft. Die Charité bestätigte, dass der Hinweis über ihr Whistleblower-System eingegangen war.
In dem gleichen Fall war auch eine Krankenschwester wegen Beihilfe zum Totschlag angeklagt. Das Verfahren gegen sie wurde jedoch nach vier Monaten gegen eine Geldauflage von 1.500 Euro eingestellt, da das Gericht kein vorsätzliches Handeln feststellen konnte.
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- Nachrichtenagentur dpa