Verhandlung in Stralsund Leiche zerteilt: Angeklagter spricht bei Prozessauftakt
In Stralsund hat der Prozess um ein grausames Verbrechen begonnen, bei dem ein 38-Jähriger brutal getötet und seine Leiche zerstückelt wurde.
Ein 38-jähriger Mann ist in der Folge eines Streits zu Tode gekommen. Anschließend wurde seine Leiche zerstückelt. Nun stehen zwei Männer vor Gericht. Einer der beiden räumte Teile der Tat ein.
Der 28-jährige Angeklagte schilderte am Montag zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Stralsund das Geschehen von jener Oktobernacht aus dem Jahr 2023. Er habe zusammen mit einem Freund, der ebenfalls angeklagt ist, die Leiche zerteilt. Diese Aussage bestritt der Mitangeklagte jedoch vehement: "Ich habe keinen Menschen zersägt. Nein, zu 100 Prozent nicht", sagte er.
Leiche mit Machete zerteilt
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht deutete an, dass auch ein Urteil wegen Totschlag aus Unterlassung möglich wäre. Dem Mitangeklagten werden Störung der Totenruhe und versuchte Strafvereitelung zur Last gelegt.
Beide Angeklagten gaben ihre Sicht auf die Ereignisse vom 20. und 21. Oktober letzten Jahres wieder. Dabei berichteten sie von einer schrecklichen Szene, in der die Leiche mit einer Säge, Messern und einer Machete in einer Badewanne zerlegt wurde.
"Das war ein ganz schlimmer Film, die komplette Katastrophe"
Der zweite Angeklagte erklärte, dass er erst wenige Stunden vor dem Vorfall aus dem Gefängnis entlassen worden war. Sein Freund habe ihm zunächst gesagt, dass er jemanden getötet habe. Dies sei ihm erst klar geworden, als er unter einem Wäscheberg in der Wohnung des Freundes eine Leiche sah: "Das war ein ganz schlimmer Film, die komplette Katastrophe", sagte er.
Er fügte hinzu, dass ihn der Hauptangeklagte später mit einer Waffe bedroht und gezwungen habe, einen Bekannten anzurufen, um Hilfe beim Entsorgen der Leichenteile zu bekommen. Doch dieser lehnte ab und kontaktierte stattdessen die Polizei.
Laut Staatsanwaltschaft könnte dem Hauptangeklagten bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren drohen; dem Mitangeklagten maximal fünf Jahre Gefängnis. Beide befinden sich aktuell in Untersuchungshaft und gelten bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig. Der Prozess wird am 10. April fortgesetzt.
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- Nachrichtenagentur dpa