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Daniela Klette: Fluchtgefahr bei Ex-RAF-Terroristin


Weiter in Isolationshaft
Bei Ex-RAF-Terroristin soll Fluchtgefahr bestehen

Von dpa
Aktualisiert am 05.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird in Karlsruhe zu einem Hubschrauber geführt: Sie sitzt seit ihrer Verhaftung in der JVA in Vechta.Vergrößern des Bildes
Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wird in Karlsruhe zu einem Hubschrauber geführt: Sie sitzt seit ihrer Verhaftung in der JVA in Vechta. (Quelle: Uli Deck/dpa)

Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt im Gefängnis weiterhin streng von anderen Gefangenen abgeschieden. Dazu kommt die Videoüberwachung ihres Haftraums.

Die Isolation von Daniela Klette, ehemaliges Mitglied der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF), im Gefängnis wurde bestätigt. Ein Sprecher des Amtsgerichts Verden erklärte, dass die Videoüberwachung in ihrem Haftraum zulässig sei. Dieses Urteil folgt einer Entscheidung eines Ermittlungsrichters vom Vortag.

Obwohl Klette in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta von anderen Gefangenen getrennt ist, betonte der Gerichtssprecher, dass sie nicht völlig isoliert sei und Kommunikationsmöglichkeiten habe. Der genaue Grund für diese Entscheidung wurde nicht genannt. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums erklärte jedoch, die JVA sei zu dem Schluss gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe – eine Einschätzung, die das Gericht bestätigt hat.

Vorwürfe gegen Haftbedingungen

Klettes Anwalt hatte vor Kurzem die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert. Laut dem Berliner Strafverteidiger Lukas Theune wird Klette fast den ganzen Tag videoüberwacht und vollständig isoliert. Trotz dieser Kritik betonte der Gerichtssprecher, dass gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters Beschwerde bei der nächsten Instanz möglich sei.

Auf Nachfrage erläuterte die Sprecherin des Justizministeriums die vermutete Fluchtgefahr: "Als Grund hierfür ist sicherlich zu nennen, dass die Beschuldigte mutmaßlich Mitglied der dritten Generation der RAF war und in dieser Funktion auch 30 Jahre im Untergrund gelebt hat."

Sie fügte hinzu: "Auch ist sicherlich ein Grund, dass die Beschuldigte aus gewissen Szenen nach wie vor eine große Solidarität erfährt und gar die Freilassung gefordert wird." Zudem seien ihre Komplizen Garweg und Staub noch immer auf der Flucht und ihr drohe eine erhebliche Freiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung. Diese Umstände würden sie von anderen Gefangenen unterscheiden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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