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Mordfall Susanna: Ali B. werden weitere Vergewaltigungen vorgeworfen


Mordfall Susanna
Ali B. werden weitere Vergewaltigungen vorgeworfen

Von afp, dpa, nhr, jmt

Aktualisiert am 23.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Ali B. mit den Beamten einer Spezialeinheit: Gegen den Tatverdächtigen im Mordfall Susanna wurde nun Anklage erhoben. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Ali B. mit den Beamten einer Spezialeinheit: Gegen den Tatverdächtigen im Mordfall Susanna wurde nun Anklage erhoben. (Archivbild) (Quelle: dpa)
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Am 6. Juni 2018 war es Gewissheit: Die 14-jährige Susanna wurde getötet. Nun steht der Tatverdächtige vor Gericht. Auch eine Elfjährige soll ihm zum Opfer gefallen sein.

Rund acht Monate nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage gegen den 21-jährigen Verdächtigen Ali B. erhoben. Dem Iraker werden Vergewaltigung und Mord aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte. Außerdem werden ihm zwei weitere Vergewaltigungen und weitere Verbrechen vorgeworfen.

Ali B. bestreitet Vergewaltigung Susannas

Susannas Leiche war Anfang Juni 2018 zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens gefunden worden. Laut Obduktion wurde sie vergewaltigt und erwürgt. B. hatte sich nach der Tat zunächst in den Irak abgesetzt, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen wurde. Zurück in Deutschland gestand Ali B. die Tötung des Mädchens, bestritt aber eine Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er das Mädchen erwürgte, um sie an einer Anzeige zu hindern. Anschließend habe er sie mit einem unbekannten Helfer verscharrt.

Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft B. vor, wenige Wochen vor dem Mord eine Elfjährige in seinem Zimmer vergewaltigt zu haben. Das Kind soll er dann noch ein weiteres Mal vergewaltigt haben. Auch ein ebenfalls angeklagter Freund von B., Mansoor Q., soll das Mädchen vergewaltigt haben. Schließlich soll B. mit einem Messer bewaffnet einen Mann ausgeraubt haben, weshalb ihm auch schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wird.


Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Wiesbaden entscheiden. Der Fall erregte auch politisch Aufsehen. An der Rückholung von B. beteiligte sich Bundespolizeipräsident Dieter Romann. Ein deshalb gegen Romann eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung sei mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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