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Corona: Österreich atmet auf – Abwärtstrend hält an


Nach Lockdown
Österreich atmet auf – Corona-Abwärtstrend hält an

Von dpa
20.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Volle Straßen in Wien: Wochenlang war Österreich im Lockdown, nun haben Geschäfte wieder geöffnet.Vergrößern des Bildes
Volle Straßen in Wien: Wochenlang war Österreich im Lockdown, nun haben Geschäfte wieder geöffnet. (Quelle: photonews.at/imago-images-bilder)
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Monatelang verzeichnete Österreich dramatische Corona-Zahlen, doch nun zeigt der dreiwöchige Lockdown im Nachbarland Wirkung: Es gibt weniger Infektionen, die Krankenhäuser werden entlastet.

Österreich verzeichnet eine weiter sinkende Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Knapp 1.800 neue Fälle innerhalb von 24 Stunden bedeuten den niedrigsten Wert an einem Montag seit zwei Monaten. Wie das Gesundheits- und Innenministerium weiter berichteten, sank die Zahl der Covid-Patienten auf Normalstationen leicht, auf Intensivstationen blieb sie stabil.

Die Sieben-Tage-Inzidenz fiel auf 215 Fälle pro 100.000 Einwohner und lag damit unter dem Wert von Deutschland (316). Die Entwicklung ist Folge eines dreiwöchigen Lockdowns. Seit Montag sind auch in Wien als letztem Bundesland die Lokale und Hotels wieder geöffnet. Nach Angaben der Stadt sind rund 200 Menschen in der Metropole mit ihren zwei Millionen Menschen mit der Omikron-Variante des Virus infiziert.

Strenge Einreiseregelungen

Um einem Einschleppen dieser Variante möglichst vorzubeugen, gelten seit Montag verschärfte Einreisebestimmungen. Ohne weiteres darf nur noch ins Land, wer dreifach geimpft ist. Für doppelt Geimpfte sowie für Genesene gilt zusätzlich eine Pflicht zum PCR-Test. Wer bei der Einreise kein negatives Testergebnis hat, muss sich registrieren und unverzüglich in Quarantäne begeben. Die Quarantäne darf beendet werden, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt.

Ausgenommen von den Vorschriften sind Schwangere und Menschen, die aus Gesundheitsgründen nicht geimpft werden können. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder und Jugendliche. Für Pendlerinnen und Pendler bleibt es bei der gewohnten 3G-Regel. Der Transitverkehr ist von den Regelungen nicht betroffen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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