Bundeskriminalamt Beziehungsgewalt: Jeden dritten Tag wird eine Frau getötet
Berlin (dpa) - Die Zahl der angezeigten Gewalttaten unter Paaren und Ex-Partnern ist 2020 noch stärker gestiegen als in den Jahren zuvor.
Laut einer aktuellen Statistik zur Partnerschaftsgewalt registrierten die Behörden im vergangenen Jahr bundesweit 146 655 Fälle, in denen ein aktueller oder ehemaliger Partner Gewalt ausübte oder dies versuchte - ein Anstieg um 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 139 Frauen und 30 Männer wurden von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner getötet.
Wenn sich jemand bei der Polizei meldet, ging es meistens - in 61,6 Prozent der Fälle - um vorsätzliche einfache Körperverletzung. Bedrohung, Stalking oder Nötigung wurden deutlich seltener angezeigt. Weitere Delikte, die diese Statistik erfasst, sind unter anderem gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Zwangsprostitution, Mord und Totschlag.
Wer sind die Täter?
Wie die am Dienstag veröffentlichten Daten des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigen, geht die Gewalt nach wie vor zum überwiegenden Teil von Männern aus. Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger ist in den vergangenen Jahren jedoch leicht gestiegen - auf nun 20,9 Prozent.
Von den erfassten Tätern sind rund 34 Prozent Ausländer. Hier fällt auf, dass der Anteil der Männer bei den syrischen Tatverdächtigen mit 91,5 Prozent und bei den türkischen Verdächtigen mit 88,3 Prozent überdurchschnittlich ist, während der Anteil männlicher polnischer Tatverdächtiger mit 74,2 Prozent unter dem Durchschnitt aller männlichen Tatverdächtigen liegt.
Trennung, beruflicher Stress, Streit um Erziehungsfragen - die Anlässe für Aggression sind vielfältig. Zu den Faktoren, die Gewalt in Paarbeziehungen generell begünstigen, zählen laut BKA-Präsident Holger Münch "ausgeprägte patriarchalische Rollenbilder" sowie Gewalterfahrungen in der Kindheit.
Wer sind die Opfer?
Rund vier von fünf Opfern (80,5 Prozent) waren im vergangenen Jahr weiblich. Am häufigsten betroffen waren Menschen im vierten Lebensjahrzehnt. Jedes dritte Opfer war zwischen 30 und 39 Jahre alt. Knapp 38 Prozent der Opfer erlebten Gewalt durch einen Ex-Partner oder einer Ex-Partnerin. Fast jedes dritte Opfer (32,3 Prozent) war mit dem Tatverdächtigen verheiratet, während 29,4 Prozent in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft lebten. Darauf, dass Verheiratete tendenziell länger in einer toxischen Beziehung ausharren als Unverheiratete, deutet hin, dass fast die Hälfte aller Menschen, die im vergangenen Jahr Opfer von Mord und Totschlag in der Partnerschaft wurden (47,2 Prozent), mit dem Täter verheiratet war.
Hat die Corona-Pandemie die Situation verschärft?
Dass Gewalt in Paarbeziehungen oder zwischen Ex-Partnern durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stark zugenommen hätten, lässt sich aus der Polizeistatistik nicht ohne weiteres ablesen. Denn die Daten beziehen sich auf Fälle, bei denen die Ermittlungen 2020 abgeschlossen wurden. Die Tat selbst kann dabei schon früher begangen worden sein. Blickt man gezielt auf die während der Monate des (Teil-)Lockdowns begangenen Gewalttaten, ist der Anstieg im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum dagegen relativ gering.
Allerdings geht die Polizei davon aus, dass solche Taten während der Zeit der Kontaktbeschränkungen seltener von Dritten entdeckt wurden. Zudem ist es für Betroffene schwieriger, sich bei der Polizei zu melden, wenn der gewalttätige Partner ständig in der Nähe ist. Beim Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", wo sich Betroffene unter der Nummer 08000 116 016 melden können, stieg die Zahl der Beratungsgespräche um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Großes Dunkelfeld
Die Polizei geht bei Gewalt in der Partnerschaft davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Straftaten nicht angezeigt wird. Um das Dunkelfeld auszuleuchten, ist eine Studie geplant. Ein wissenschaftlicher Beirat hat die Kriterien dafür ausgearbeitet.
Was ist mit Straftaten aus Frauenhass - sogenannten Femiziden?
Die Innenministerkonferenz hat im Juni beschlossen, Vorschläge zur Erfassung und Bekämpfung von gezielt gegen Frauen gerichteten Straftaten zu erarbeiten. Bei der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe berichten, wie es da weitergehen soll. Für die geschäftsführende Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht (SPD) ist wichtig, dass ein "übersteigerter Besitzgedanke" von Tätern, die etwa ihre Partnerin oder Schwester töten, vor Gericht als niedriger Beweggrund benannt wird, was sich dann strafverschärfend auswirkt. Lambrecht verweist auch auf das Gewaltschutzgesetz. Das hilft Opfern von Partnerschaftsgewalt dabei durchzusetzen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen muss.