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Tweet sorgte für Empörung: Landen unbenutzte Impfdosen wirklich im Müll?


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Tweet sorgte für Empörung
Landen unbenutzte Impfdosen wirklich im Müll?


Aktualisiert am 04.03.2021Lesedauer: 5 Min.
Impfung in München: Übriggebliebener Impfstoff wird in wenigen Fällen entsorgt.Vergrößern des Bildes
Impfung in München: Übriggebliebener Impfstoff wird in wenigen Fällen entsorgt. (Quelle: Sachelle Babbar/imago-images-bilder)
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Ein Tweet sorgt dieser Tage für Wirbel, in dem von entsorgten Impfdosen die Rede ist. Was machen Impfzentren, wenn am Abend etwas übrig bleibt? t-online fragte bei Behörden und Rotem Kreuz nach.

Werden in Deutschland Impfstoffdosen vernichtet, weil sich Impfzentren allzu starr an die Priorisierung halten? Eine Nutzerin auf Twitter klagte am Dienstagabend genau das an und löste damit eine Welle der Empörung aus.

Die Nutzerin, laut eigenen Angaben Medizinstudentin, schien aus Erfahrung zu sprechen. Sie schrieb, dass in einem Impfzentrum zu viele Spritzen mit dem Impfstoff von Astrazeneca aufgezogen worden seien, von denen nun offenbar einige übrig blieben. Daraufhin seien Stationen abtelefoniert worden, ob jemand aus der Pflege geimpft werden möchte. "Waren alle schon versorgt. Außer ich", schrieb sie. Als Studentin sei sie aber noch nicht impfberechtigt. "Also wurde der Impfstoff weggeschmissen."

Von welchem Impfstoffzentrum die Rede war, blieb unklar. Auf Anfrage von t-online wollte die Twitter-Nutzerin keine weiteren Details nennen. Sie begründete ihre Zurückhaltung damit, dass sie Schäden für ihr Studium und ihre weitere Karriere fürchte, sollte sie in der aktuell aufgeheizten Stimmung Kritik am Gesundheitssystem äußern. Ihren Account bei Twitter wolle sie deshalb zeitnah löschen. Schon am frühen Nachmittag war er nur noch für eine eingeschränkte Nutzergruppe einsehbar.

Die meisten dürfen noch Monate warten

Der Vorwurf wiegt schwer, dass mancherorts möglicherweise verschwenderisch mit der kostenbaren Ressource Impfstoff umgegangen wird. Zumal die Impfbereitschaft weiter deutlich zunimmt, wie eine Forsa-Umfrage zeigt. Inzwischen würden sich annähernd drei Viertel der Bundesbürger sofort impfen lassen, wenn sie die Möglichkeit bekämen. Doch die meisten werden noch Monate warten müssen, bis sie an der Reihe sind. Die Bundesregierung hat zugesagt, bis zum Spätsommer jedem Bürger ein Impfangebot zu machen.


An Nachfrage mangelt es also nicht. Zudem sieht es der Gesetzgeber ausdrücklich vor, die Impfreihenfolge flexibel auszulegen, wenn ein Verfallen von Impfpräparaten droht. Wörtlich heißt es in Paragraph 1, Absatz 2 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, dass von der Reihenfolge der Anspruchsberechtigten in Einzelfällen abgewichen werden könne, "wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen, insbesondere bei einem Wechsel von einer der in Satz 1 genannten Gruppen zur nächsten, und zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist".

In den vergangenen Wochen waren immer wieder einzelne Fälle bekannt geworden, in denen Impfeinheiten entsorgt wurden – zumeist wegen Fehlern bei Lagerung oder Transport. Für Aufsehen sorgte etwa ein Vorfall in Bayern ganz zu Beginn der Impfkampagne. Bei Lieferungen in mehreren Landkreisen war die Kühlkette nicht eingehalten worden. Rund 1.000 Impfdosen wurden deshalb vorsorglich vernichtet. In einem Impfzentrum in Oranienburg (Brandenburg) landeten Ende Januar gleichwohl drei Dutzend Impfdosen im Müll, weil angeblich passende Nachrücker fehlten. Das Gesundheitsministerium in Potsdam nannte als Grund die kurzfristige unvorhersehbare Absage eines mobilen Impftermins. 36 Impfdosen hätten entsorgt werden müssen, da keine weiteren, laut Corona-Impfverordnung impfberechtigten Personen hätten gefunden werden können.

Wie Behörden und Hilfsorganisationen Verschwendung vermeiden

Eine Anfrage von t-online in den zuständigen Ministerien der Bundesländer sowie stichprobenartig in Landkreisen und bei Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes ergab, dass die Impfzentren bereits einiges unternehmen, um ein Verfallen überschüssiger Impfpräparate zu vermeiden. So werde in der Regel nur so viel Impfstoff aufbereitet, wie auch tatsächlich benötigt wird, heißt es von mehreren Stellen. Daneben würden Listen geführt mit möglichen Nachrückern, wenn doch mal etwas übrig bleibt.

Das Land Bremen teilte mit, bei ihnen müssten keine Impfdosen vernichtet werden. Gleiches gaben Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, das Rote Kreuz in Westfalen-Lippe und der Vogelsbergkreis in Hessen an. Das Bayerische Rote Kreuz sprach von "wenigen Einzelfällen, in denen in letzter Instanz wenige Impfdosen verworfen werden mussten", weil kein Impfling zur Verfügung gestanden hätte. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verfiel eine Impfdosis seit Kampagnenstart. Sachsen-Anhalt nannte einen bekannten Fall, in dem ein Vial vernichtet wurde, allerdings aus Qualitätsgründen. Rheinland-Pfalz bezifferte den Reibungsverlust auf 0,3 Prozent aller Impfdosen, wobei auch Beschädigungen beim Transport und Verunreinigungen inbegriffen sind.

Aufbereitung nur nach Bedarf

Einem Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart zufolge sind die Impfzentren in Baden-Württemberg angewiesen, abends keinen Impfstoff zu verwerfen. Um Verschwendung zu vermeiden, würden die Impfdosen jeden Tag bedarfsgerecht produziert. "In der Regel werden 90 Prozent der benötigten Tagesdosen den Tag über zubereitet. Die letzten maximal 10 Prozent werden in der Regel nur noch nach Bestellung gefertigt, damit am Ende des Tages nicht die Impfdosen der nicht zum Termin erschienenen Personen übrigbleiben."

Für den Fall, dass am Abend dennoch Spritzen unbenutzt zurückbleiben, kontaktieren Impfzentren oder Behörden kurzfristig Personen und Institutionen von vorbereiteten Listen – jene mit der laut Impfverordnung höchsten Priorität haben Vorrang. Das Sozialministerium Sachsen nennt als erste Nachrücker Mitarbeiter von stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten. Auch Arztpraxen, Krankenhäuser in der Umgebung, Rettungsdienste, medizinisches Personal oder Bereitschaftsärzte etc. würden angefragt. In Rheinland-Pfalz folgen auf die genannten Gruppen ausgewählte Polizeibeamte, Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Sonder- und Förderschulen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagesmütter und -väter, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz mit.

"Keine Personen außerhalb der priorisierten Gruppen"

Zugleich aber betonen mehrere Stellen, dass nur Personen aus genannten Gruppen als Nachrücker infrage kommen. Nach Angaben des Landkreises Schleswig-Flensburg werden alle an den Impfungen beteiligten Personen dazu angehalten, auch Restdosen nur für aktuell impfberechtigte Personen zu verwenden. Eine Sprecherin der Bremer Gesundheitssenatorin erklärte: "Es werde keine Personen außerhalb der priorisierten Gruppen herangezogen." Das Rote Kreuz in Westfalen-Lippe betont, die Nachrückerlisten seien "sehr umfassend, sodass wir noch nicht davon gehört haben, dass Impfstoff ungenutzt übrig geblieben ist". Die zwei Impfzentren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte müssen laut Landratsamt im Schnitt nur zweimal pro Woche auf ihre Listen zurückgreifen.

Das Sozialministerium Sachsen weist noch auf eine Besonderheit im Umgang mit dem Impfstoff von Astrazeneca hin – jenem Präparat also, von dem die Twitter-Nutzerin schrieb, Restmengen seien in einem Impfzentrum in den Müll gewandert. "Der Impfstoff muss nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Aufbereitung verimpft werden. Er kann wieder zurück in die Kühlung und dort weiter gelagert werden. Daher stellt sich hier das Problem mit den Restdosen nicht."

Nun lagen zunächst keine Informationen vor, ob die Handhabung des Astrazeneca-Mittels je nach Impfzentrum oder Bundesland variiert. Gleichwohl weist der Hersteller in einem Leitfaden mit Datum vom 3. Februar darauf hin, dass die Stabilität des Impfstoffes nach dem Aufziehen in eine Spritze nicht untersucht worden sei. "Deshalb sollte die Impfung unmittelbar nach dem Aufziehen der Dosis in eine Spritze ausgeführt werden."

Für den Würzburger Anwalt Chan-jo Jun ist die Sache jedenfalls klar: Ein Vernichten unverbrauchter Impfstoffdosen hält er für eindeutig rechtswidrig. Der Jurist machte sich zuletzt dafür stark, dass Personen aus niedrigeren Prioritätsgruppen ihr Recht auf Impfung einklagen. Er argumentiert, dass genug Impfstoff vorhanden sei und der Staat Mittel wie Astrazeneca derzeit sogar horte anstatt sie zu verspritzen. Wegwerfen schadet der Impfkampagne aus seiner Sicht gleich auf mehreren Ebenen: Es sichere keine Priorität, sondern verlangsame die Impfung sogar, schrieb er auf Twitter.

Verwendete Quellen
  • Anfragen bei den Sozial- und Gesundheitsministerien der Länder, bei mehreren Landkreisen und Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes
  • Bundesgesundheitsministerium: Corona-Impfverordnung
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