Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online."Schwere Verstöße" Presserat rügt "Bild" für Drosten-Artikel

"Bild" polarisiert – doch ein Text hat besonders für Ärger gesorgt. Jetzt bekommt die Zeitung für ihre Berichterstattung über den Virologen Christian Drosten vom Presserat die Quittung.
Der Presserat hat die "Bild" für ihren Artikel "Fragwürdige Methoden: Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch" gerügt. Der Text enthalte "mehrere schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht".
Der Artikel löste eine große Debatte über die Frage aus, ob das Medium eine gezielte Kampagne gegen den Virologen Christian Drosten betreibt. Der AOK-Bundesverband hatte in der Folge seine Werbung in der "Bild" gestoppt.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.
Die "Bild" hatte Experten-Stimmen zu einer Vorveröffentlichung eines Teams um Drosten zitiert und daraus abgeleitet, die Studie sei "grob falsch". Die im Text erwähnten Wissenschaftler selbst hatten sich überwiegend von dieser Interpretation distanziert.
Experten falsch zusammengefasst
Nach Ansicht des Presserats stimme es auch nicht, dass laut den zitierten Experten die Studie "grob falsch" sei. Der "Bild" wird auch vorgeworfen, dass sie verschwieg, dass es sich um eine Vorveröffentlichung handelte. Im wissenschaftlichen Prozess macht das einen großen Unterschied aus.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.
Drosten selbst hatte öffentlich gemacht, dass die "Bild" ihm vor der Veröffentlichung eine Stunde Zeit einräumte, um zu dem Artikel Stellung zu nehmen. Das kritisierte der Presserat ebenso wie eine Unterstellung, Drosten habe womöglich Tatsachen unterdrückt.
Die Rüge war eine von zwölf, die der Beschwerdeausschuss ausgesprochen hat. Fünf trafen "Bild".