Gericht muss entscheiden Initiatoren von Corona-Demo reichen Eilantrag ein

Eigentlich hat Berlin Demonstrationen gegen die Corona-Politik verboten. Doch beim Verwaltungsgericht ist nun ein Eilantrag dagegen eingegangen.
Gegen das Verbot der am Samstag in Berlin geplanten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen haben die Anmelder Widerspruch beim Verwaltungsgericht der Stadt eingelegt. Ein entsprechender Eilantrag sei am Donnerstag per Fax eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher.
Wann mit einer Entscheidung darüber zu rechnen sei, stehe noch nicht fest. Dass noch am (heutigen) Donnerstag entschieden werde, sei eher unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen. "Spätestens aber am Freitag."
Veranstalter wollen zur Not auch Bundesverfassungsgericht anrufen
Die Veranstalter-Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart hatte am Mittwoch angekündigt, gegen das Verbot der Polizei vorzugehen und wenn nötig auch das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Auch in früheren ähnlichen Fällen haben alle drei Instanzen innerhalb kurzer Zeit entschieden. Die Polizei will ebenfalls im Fall einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in die nächste Instanz gehen. Zu der Kundgebung am Samstag hatte die Initiative 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet.
- Nachrichtenagentur dpa
- rbb: Eilantrag gegen Demo-Verbot eingereicht