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Fall Maddie: Verdächtiger wurde laut Ex-BKA-Mitarbeiterin in Zelle abgehört


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Prozess gegen Christian B.
Mutmaßlicher Maddie-Mörder offenbar in der Zelle abgehört


23.02.2024Lesedauer: 3 Min.
Christian B. (Mitte) vor dem Landgericht in Braunschweig: Er wird verdächtigt, das britische Mädchen Maddie McCann in Portugal ermordet zu habenVergrößern des Bildes
Christian B. (Mitte) vor dem Landgericht in Braunschweig: Er wird verdächtigt, das britische Mädchen Maddie McCann in Portugal ermordet zu haben (Quelle: imago-images-bilder)
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Eine ehemalige Mitarbeiterin des BKA erhebt schwere Vorwürfe im Fall des Verdächtigen, der Maddie McCann getötet haben soll. Das könnte den Prozess gegen ihn gefährden.

Es ist ein Antrag mit Sprengkraft. Einer, mit dem niemand an diesem Freitag im Saal des Landgerichts in Braunschweig gerechnet hat. Eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundeskriminalamts (BKA) behauptet, dass die Hafträume des Verdächtigen im Fall Maddie McCann mit Abhörtechnik ausgestattet wurden. Das soll sie den Anwälten von Christian B. gesagt und auch mit Fotos belegt haben. Die Anwälte beantragten am Morgen daher, die Zeugin im Prozess anzuhören.

Bei den angeblichen Abhörmaßnahmen könnten offenbar auch Telefonate zwischen dem mutmaßlichen Mörder Christian B. und seinen Anwälten abgehört worden sein. Diese hinterfragen in dem Antrag deshalb, ob überhaupt ein rechtsstaatliches Verfahren durchführbar sei.

Der Prozess wurde am Freitag nach der Anklageverlesung und dem Antrag der Anwälte vertagt.

Zeugin meldet sich per E-Mail

In einer E-Mail soll sich die ehemalige Mitarbeiterin des BKA an den Verteidiger Friedrich Fülscher gewandt haben. Darin schreibe sie, dass sie im Bereich der "Operativtechnik Audio (OE33-3)" des BKA zuständig für Abhörmaßnahmen gewesen sei. In dieser Funktion habe sie an Vorbereitungen zur Installation von Abhörtechnik in der Zelle von Christian B. mitgewirkt. Laut Antrag hätten ihr zwei BKA-Beamte gesagt, dass sie mit Christian B. eine persönliche Rechnung offen hätten und sie deswegen etwas vorhätten.

Dass die Zeugin tatsächlich für das BKA gearbeitet hat, geht aus einem Arbeitszeugnis hervor, das dem Antrag beigefügt sein soll. Darin wird ihre Tätigkeit beim BKA wie von ihr angegeben beschrieben.

Gab es Abhörmaßnahmen?

Maddie McCann, ein knapp vierjähriges britisches Mädchen, war 2007 spurlos aus einem Ferienapartment im portugiesischen Praia da Luz verschwunden und gilt seitdem als vermisst. Der Deutsche Christian B., der zu jener Zeit dort gelebt hat, gilt als Hauptverdächtiger. Bislang fehlen aber konkrete Beweise für eine Tat. Christian B. ist vor dem Landgericht Braunschweig wegen fünf weiterer Taten angeklagt, die er zwischen Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben soll. Es geht um mutmaßliche Vergewaltigung und um sexuellen Missbrauch. B. wurde in einem Prozess schon zu sieben Jahren Haft verurteilt, es läuft aber gerade ein Wiederaufnahmeverfahren.

Um Informationen zu den ihm vorgeworfenen Taten zu bekommen, griffen die BKA-Beamten offenbar zu den Abhörmaßnahmen. In dem Antrag der Anwälte von B. sind auch Fotos enthalten, die Teile der Abhörtechnik zeigen sollen.

Zu sehen seien darauf zusätzliche Kabel, die von der Telefonbuchse in der Zelle wegführen. Ob das die vermutete Abhörtechnik ist, sei nicht erkennbar, B.s Anwalt schreibt, dass die Bilder aus einem Chatverlauf der Zeugin und der Beamten des BKA stammen. Diese hätten Rückfragen an die Zeugin gehabt und die Bilder deshalb an die Zeugin geschickt.

Abenteuerlich

Einer der Anwälte von Christian B., Philipp Marquort aus Kiel, ist schockiert über das Vorgehen der Polizei: "Von diesem Vorgang hat die Verteidigung bis heute keine Kenntnis, außer die Informationen von der Zeugin." Es sei abenteuerlich, dass solch wichtige Informationen dem Gericht, "aber auch der Verteidigung durch die Staatsanwaltschaft, nicht mitgeteilt werden". Er sieht die Grundrechte seines Mandanten berührt. "Ob die Überwachung legal oder illegal war, können wir bisher nicht sagen. Allerdings hat der Mandant ausschließlich mit seinen Verteidigern telefoniert. Eine Überwachung der Verteidigergespräche ist rechtswidrig."

Wie glaubhaft ist die Zeugin?

Doch wie glaubhaft ist die Zeugin? Den Anwälten von B. zufolge zeigte sie ihnen ihr Arbeitszeugnis. Demnach habe sie stets überaus großes Engagement gezeigt und sich mit ihren Aufgaben identifiziert. Unterschrieben sei das Arbeitszeugnis von einer Referatsleiterin des BKA, auch ein Stempel des BKA soll darauf zu sehen sein.

Welchen Einfluss der Antrag der Anwälte auf das Verfahren haben wird, ist noch unklar. Auch, ob und wann das Gericht die Zeugin hören wird.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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