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"Letzte Generation": Telefonüberwachung von Klimaaktivisten war rechtens


Bayerisches Gericht gibt sich selbst recht
War das Abhören von Journalisten und "Letzter Generation" zulässig?

Von t-online, jse

Aktualisiert am 29.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Straßenblockade der letzten Generation bei München (Archivbild): In Bayern überwachte die Polizei die Telefone der Aktivisten. Dabei wurden auch Journalisten abgehört.Vergrößern des Bildes
Straßenblockade der "Letzten Generation" bei München (Archivbild): In Bayern überwachte die Polizei die Telefone der Aktivisten. Dabei wurden auch Journalisten abgehört. (Quelle: Aaron Karasek/imago-images-bilder)
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Behörden hörten Telefone von Klimaaktivisten ab – darunter das Pressetelefon. Nun hat ein Gericht geurteilt: Die eigene Entscheidung für die Maßnahmen sei rechtmäßig gewesen.

Das Abhören des Pressetelefons der "Letzten Generation" und damit auch von Journalisten war zulässig. Das schreibt das Amtsgericht München, das damit seine eigene frühere Entscheidung als rechtmäßig bewertet.

Sechs Anträge von Journalisten auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der durch Beschlüsse des Gerichts angeordneten Überwachungsmaßnahmen seien als unbegründet zurückgewiesen worden.

"Intensiver, kurzer Eingriff in die Pressefreiheit"

Die ermittlungsrichterliche Anordnung zur Überwachung sei zu Recht ergangen, die Maßnahmen außerdem "gesetzeskonform vollzogen" worden.

Das Abhören der Telefonate mit Pressevertretern stelle zwar einen "intensiven, allerdings kurzen Eingriff in die Pressefreiheit" dar. Dies müsse aber hinter das Strafverfolgungsinteresse zurücktreten – weil die Aktionen der "Letzten Generation" eine "erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" darstellten, so das Gericht. Außerdem hätten die Gespräche mit Journalisten nicht im Vordergrund gestanden.

Kritik an bayerischen Behörden: "Völlig unangemessen"

An den Abhörmaßnahmen hatte es bereits im Sommer scharfe Kritik gegeben. "Die Sorgen vor einer Radikalisierung des Klimaprotests sind ernst zu nehmen", sagte der SPD-Politiker Lars Castellucci damals. "Der Straftatbestand einer kriminellen Vereinigung darf aber keine Einladung zu Vorgehensweisen sein, die die Beschuldigten erst in die Radikalität treiben."

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch bewertete die Abhöraktion im "Tagesspiegel" als Teil des bayerischen Wahlkampfes. "Die Abhöraktion der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft ist völlig unangemessen und zeigt, dass es falsch ist, dass Staatsanwälte politisch weisungsgebunden sind. Sie werden zu einem unanständigen Wahlkampf missbraucht", sagte Bartsch.

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Die "Letzte Generation" schrieb am 24. Juni auf X, ehemals Twitter: "Wir protestieren mit Namen und Gesicht, veröffentlichen unsere Pläne, akzeptieren rechtliche Konsequenzen. Dennoch protokollierte das bayrische LKA Telefonate, Mails und Bewegungsprofile. Selbst unser Pressetelefon wurde überwacht. Das ist absurd!"

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Amtsgerichts München vom 29. November 2023
  • Eigene Recherche
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