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Urteil erwartet: Mordversuch an Kind mit Quecksilber


Prozesse
Urteil erwartet: Mordversuch an Kind mit Quecksilber

Von dpa
Aktualisiert am 10.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Prozess Mordversuch an Kleinkind mit QuecksilberVergrößern des Bildes
Kurz vor Prozessende räumten der Vater und seine frühere Lebensgefährtin ein, dem kleinen Mädchen Quecksilber gespritzt zu haben. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)

Ein Vater aus Springe nahe Hannover soll gemeinsam mit seiner Freundin versucht haben, seine kleine Tochter zu vergiften. Der Mann bestreitet eine Tötungsabsicht. Wie beurteilen die Richter die Tat?

Im Prozess um einen Mordversuch mit Quecksilber an einem einjährigen Mädchen wird heute das Urteil im Landgericht Hannover erwartet. Angeklagt sind der 30 Jahre alte Vater des Kindes und seine 34 Jahre alte frühere Lebensgefährtin. Beide hatten den Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Mordes zunächst bestritten.

Kurz vor Prozessende räumten sie ein, dem kleinen Mädchen am 24. Juli 2023 gemeinsam Quecksilber in den linken Fuß und rechten Knöchel gespritzt zu haben. Er habe seine Tochter aber nicht töten wollen, sagte der Deutsche. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann aus Springe in der Region Hannover eine zwölfjährige Gefängnisstrafe und für die 34-jährige Deutsche elf Jahre Haft gefordert.

Rache an Mutter des Kindes

Laut Anklage wollte sich der Mann mit der Tat an der Mutter des Kindes rächen, die ihn kurz nach der Geburt des Mädchens verlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft sieht bei ihm daher das Mordmerkmal niedrige Beweggründe. Beiden Angeklagten wird das Mordmerkmal Grausamkeit zugeordnet. Sie hätten gewusst, dass das Gift nicht unmittelbar zum Tod führt und der Einjährigen besonders starke Schmerzen zufügen wollen.

Das Mädchen erlitt nach der Quecksilber-Injektion laut Anklage eine eitrige Infektion im Fuß und Hautausschlag am ganzen Körper. Erst bei dem dritten operativen Eingriff sei das Quecksilber zufällig gefunden worden. Als Spätfolgen kommen dem Rechtsanwalt des Kindes zufolge Lähmungen, Sprachstörungen sowie kognitive Einschränkungen infrage.

Späte Teil-Geständnisse "taktisch"?

Aus Sicht der Verteidigung handelte es sich bei der Tat nicht um ein versuchtes Tötungsdelikt, sondern um Körperverletzung. Die Anwälte beider Angeklagten forderten kein konkretes Strafmaß. Der 30-Jährige und die 34-Jährige hatten in ihrem letzten Wort um Entschuldigung gebeten.

Der Nebenklage-Anwalt hatte in seinem Plädoyer die späten Teil-Geständnisse als "taktisch" bezeichnet, weil ohnehin Chat-Verläufe den gemeinsamen Vergiftungsplan bewiesen hätten. Der 30-Jährige hatte sich schon Anfang 2023 über Erwerbsmöglichkeiten von Quecksilber im Internet informiert. Im Januar 2023 schaute das Paar die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst", in der ein Fall mit Quecksilber als Mordwaffe thematisiert wurde. Im Juni 2023 kaufte die Lebensgefährtin über eine Internet-Plattform privat ein mit Quecksilber gefülltes Wandthermometer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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