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Spanien: Homosexualität verschwiegen – Spanier muss Ex-Frau entschädigen


Scharfe Kritik am Urteil
Homosexualität verschwiegen: Spanier muss Ex-Frau entschädigen

Von dpa
21.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Spanien: Ein Mann soll 3.000 Euro Strafe zahlen, weil er seiner damaligen Frau nicht gesgat hatte, dass er bisexuell ist. Sogar der Staatsanwalt hatte sich für die Verwerfung der Anklage ausgesprochen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Spanien: Ein Mann soll 3.000 Euro Strafe zahlen, weil er seiner damaligen Frau nicht gesgat hatte, dass er bisexuell ist. Sogar der Staatsanwalt hatte sich für die Verwerfung der Anklage ausgesprochen. (Symbolbild) (Quelle: Cavan Images/imago-images-bilder)

Ein Spanier soll Strafe zahlen, weil er gegenüber seiner Frau seine Sexualität nicht offenbart hatte.

Ein Gerichtsurteil löst in Spanien große Empörung aus: Ein Mann wurde in Valencia zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro an seine frühere Ehefrau verurteilt, weil er ihr seine Homosexualität verschwiegen haben soll. Die zuständige Richterin habe aus diesem Grund auch die bereits im Jahr 2011 geschiedene Ehe für nichtig erklärt, berichteten Medien am Dienstagabend unter Berufung auf Justizkreise.

"Längst überholte gesetzliche Regeln" abschaffen

Der verurteilte Anwalt Javier Vilalta, der sich während des Verfahrens als bisexuell bezeichnet und eingeräumt hatte, er habe vor der Ehe "gleichgeschlechtliche Affären" gehabt, bezeichnete das Urteil laut der Zeitung "El Mundo" als "schrecklich". Seine Anwälte kündigten Berufung an.

Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen (FELGTB) kritisierte das Urteil als reaktionär. In einem "moralischen Prozess" sei ein "besorgniserregender und gefährlicher Präzedenzfall geschaffen" worden. FELGTB-Präsidentin Uge Sangil erklärte: "Die sexuelle Orientierung einer Person wurde öffentlich auf die Anklagebank gesetzt." Das sei verfassungswidrig. Auch die stellvertretende Ministerpräsidentin der Region Valencia, Mónica Oltra, kritisierte das Verfahren scharf: Es sei an der Zeit, dass "längst überholte gesetzliche Regeln, die gegen die von der Verfassung garantierten Grundrechte verstoßen, abgeschafft werden".

Richterin bezieht sich auf Gesetzbuch von 1889

Sogar der Staatsanwalt hatte sich für die Verwerfung der Anklage ausgesprochen. Die Richterin berief sich bei ihrem Urteil aber auf das Zivilgesetzbuch von 1889. Das sieht die Annullierung einer Ehe vor, wenn diese durch "Betrug" zustande kommt. Vilalta habe seine Homosexualität vorsätzlich verschwiegen, so die Richterin.

"Ich habe meine Frau nie betrogen. Ich war verliebt, als ich sie geheiratet habe", sagte der Verurteilte zu "El Mundo". "Meine Frau weiß, dass ich während der Ehe total heterosexuell war." Die Trennung war 2011 im gemeinsamen Einvernehmen erfolgt, die sexuelle Orientierung des Mannes spielte dabei keine Rolle. Nach der Scheidung seien er und seine Frau gute Freunde geblieben, erklärte Vilalta – auch nachdem er ihr 2016 einen männlichen Partner vorgestellt habe, den sie "sehr nett gefunden" habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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