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Polizei fängt mehrere Schulschwänzer und Eltern am Flughafen ab


Ab wann drohen Bußgelder?
Polizei fängt Schulschwänzer am Flughafen ab

Von dpa
Aktualisiert am 21.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Aktion gegen Schulschwänzer am Allgäu Airport Memmingen: In zehn Fällen hat die Polizei Eltern beim zuständigen Landratsamt angezeigt.Vergrößern des Bildes
Aktion gegen Schulschwänzer am Allgäu Airport Memmingen: In zehn Fällen hat die Polizei Eltern beim zuständigen Landratsamt angezeigt. (Quelle: Manngold/imago-images-bilder)

Vor Ferienbeginn sind Urlaubsflüge billiger, darum lassen manche Eltern ihre Kinder den letzten Schultag schwänzen. In Bayern haben sie die Rechnung allerdings ohne die Polizei gemacht.

In Bayern hat die Polizei rund 20 Familien kurz vor dem Abflug in den Urlaub geschnappt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen. In zehn Fällen seien die Eltern beim zuständigen Landratsamt angezeigt worden, teilte die Polizei nach Kontrollen am Allgäu Airport in Memmingen mit. Sie müssten nun mit einem Bußgeld rechnen.

Um Urlaub machen zu können, lassen manche Eltern ihre Kinder die Schule schwänzen. Solchen Fällen ging die Polizei nach eigenen Angaben vor den Pfingstfeiertagen nach und kontrollierte am Flughafen mehrere Familien. Dabei stellte sich mehrfach heraus, dass Kinder im schulpflichtigen Alter waren, wie die Polizei mitteilte.

Fragen und Antworten zum Schuleschwänzen

Seit wann gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht?
Seit 1919. Damals wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenommen – als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle. Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugute kommen. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreichs wollten die Schulreformer neue Impulse für die Demokratisierung von Staat und Gesellschaft setzen.

Gibt es heutzutage eine bundesweite Regelung?
Nein. Nur der staatliche Erziehungsauftrag findet sich im Grundgesetz, Details sind Sache der Länder. Dauer und Inhalt der Schulpflicht regelt das jeweilige Schulgesetz – ebenso die Strafen, mit denen Verstöße gegen die Schulpflicht sanktioniert werden können.

Welche Strafen drohen, wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt?
Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen Verwarn- oder Bußgelder. Deren Höhe legen Städte und Kommunen selber fest. Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt 2.500 Euro reichen – wie zum Beispiel in Berlin. 2013 wurde dort eine Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ihr Sohn hatte an fast 1.000 Tagen die Schule geschwänzt.

Wie häufig sind solche Bußgeldverfahren?
Im Schuljahr 2016/17 wurden allein in Berlin in mehr als 860 Fällen Bußgelder verhängt. In der Regel gehen Gespräche mit den Eltern voraus. Erst wenn die erfolglos bleiben, flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Mitunter versuchen die Vollziehungsbeamten vergeblich, das Geld bei den Familien einzutreiben. Oft seien die Betroffenen zu arm, um die Strafe zu begleichen, heißt es.

Verwendete Quellen
  • dpa
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