"Honigstreit" in Dresden Böhmermann scheitert erneut gegen Imker aus Sachsen
Erneut hat Jan Böhmermann vor Gericht eine Niederlage erlitten: Der Imker Rico Heinzig darf weiterhin seinen "Böhmermann-Honig" herstellen.
ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat im "Honigstreit" erneut vor Gericht verloren. Das Oberlandesgericht Dresden hat am Donnerstag seine Berufung gegen eine vorangegangene Entscheidung abgewiesen. Die Werbung für den vom sächsischen Imker Rico Heinzig hergestellte "Böhmermann-Honig" sei zulässige Satire, so das Gericht. Heinzig hatte dabei mit Böhmermanns Gesicht und seinem Namen für seinen Honig geworben. Böhmermann warf dem Imker deshalb vor, seine Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Auslöser des Streits war ein Fernsehbeitrag von Böhmermann im "ZDF Magazin Royale" vom 3. November 2023. In diesem kritisierte der Satiriker Firmen, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und dies als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Dies sei "Beewashing" ähnlich dem sogenannten Greenwashing. Letzteres bezeichnet irreführende Werbung mit angeblich ökologischen Vorzügen eines Produkts.
In diesem Beitrag wurde auch der Meißner Imker Heinzig und Gründer der Bioimkerei "My Honey" scharf kritisiert. Als Reaktion auf den Beitrag produzierte Heinzig in einer Marketingaktion den "Böhmermann-Honig" samt "Beewashing"-Etikett. Daraufhin schickte Böhmermann der Firma eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.
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Imker bewirbt Honig mit satirischer Werbung
Böhmermann strengte einen Eilantrag beim Dresdner Landgericht an, um Heinzig jegliche Werbung mit seinem Namen oder Bild verbieten zu lassen. Dieser Antrag scheiterte jedoch bereits im Februar am Landgericht.
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte jetzt die vorherige Entscheidung und erklärte, dass es sich bei der strittigen Abbildung Böhmermanns auf dem Plakat um ein Bildnis der Zeitgeschichte handle. Heinzig habe sich dieses in satirischer Weise bedient.
Heinzig will "Kriegsbeil" begraben
Anders als Böhmermann sieht das Gericht keine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die Namensnennung durch den Honig. Das Recht auf Meinungsäußerung wiege schwerer als das Interesse Böhmermanns am Schutz seiner Namensrechte. Das Oberlandesgericht argumentiert dabei, dass eine erkennbar satirische Auseinandersetzung vorliegt und der Imker so auch gegen die in der Sendung erhobenen Vorwürfe vorgehen wollte.
Heinzig nahm als Inhaber der Firma MyHoney die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang "verbotenen Honig" wieder im Online-Shop anbieten. "Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil", sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein. Der Imker machte aber auch klar, dass er im besten Fall Leute in ähnlicher Lage animieren könne, sich zu wehren.
- Nachrichtenagentur dpa und AFP