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AfD: Verfassungsschutz darf Partei als Verdachtsfall einstufen – Gerichtsurteil


Klage der Partei abgewiesen
Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Von afp, dpa
Aktualisiert am 09.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Tino Chrupalla: Der Vorsitzende der AfD gibt vor dem Gerichtssaal Interviews.Vergrößern des Bildes
Tino Chrupalla: Der Vorsitzende der AfD gibt vor dem Gerichtssaal Interviews. (Quelle: Federico Gambarini/dpa-bilder)

Vor Gericht wollte die AfD verhindern, als Verdachtsfall eingestuft zu werden – und damit auch, mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht zu werden. Die Richter entschieden anders.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", teilte das Gericht am Dienstag nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung in der Domstadt mit. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen habe das BfV in Gutachten und zugehörigen Materialsammlungen belegt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die AfD habe diesen Belegen lediglich "pauschales Bestreiten" entgegengesetzt. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe insgesamt auf einer "nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung", erklärte die Kammer.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren insgesamt vier Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Wegen seiner Größe fand das Verfahren statt im Gerichtsgebäude in der Kölner Messe statt. Für die AfD nahm unter anderem Bundessprecher Tino Chrupalla teil.

Chrupalla: "Uns hat das Urteil überrascht"

AfD-Chef Tino Chrupalla hat sich vom Urteil überrascht gezeigt. "Uns hat das Urteil des Gerichts überrascht. Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten", sagte er am Dienstagabend in Köln. Natürlich sei er auch enttäuscht. "Ist ja ganz klar."

Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Chrupalla kündigte an, man werde nun prüfen, inwieweit man gegen das Urteil vorgehen werde. Zudem sagte er: "Wir werden jetzt in interne Revision auch bei uns gehen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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