Schiedsgericht entscheidet AfD-Abgeordneter Gedeon aus Partei ausgeschlossen

Der Vorsitzende der AfD, Jörg Meuthen, hat eine Entscheidung des Schiedsgerichts mitgeteilt: Der Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon muss die Partei verlassen. Grund dafür sind schwere Vorwürfe.
Der wegen Antisemitismus-Vorwürfen in die Kritik geratene baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon muss die AfD verlassen. Das habe das Bundesschiedsgericht der Partei entschieden, teilte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen am Freitag in Berlin mit.
Dass Gedeon nun wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen werde, sei ein "so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen", sagte Meuthen. Es bedeute: "Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD." Gedeon habe der Partei mit seinen "israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt", betonte Meuthen.
Das Parteiausschlussverfahren gegen Gedeon hatte der Bundesvorstand der Partei angestoßen. Der Abgeordnete könnte gegen den Rauswurf jetzt nur noch vor einem staatlichen Gericht klagen.
- Nachrichtenagentur dpa