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AfD: Gut die Hälfte der Parteieinnahmen kommen vom Staat


Platz eins der Bundestagsparteien
Rund die Hälfte der AfD-Einnahmen kommen vom Staat

Von dpa
Aktualisiert am 07.04.2024Lesedauer: 2 Min.
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Die AfD-Parteichefs Tino Chrupalla (l.) und Alice Weidel im Bundestag: Keine andere im Bundestag vertretene Partei finanziert sich prozentual so stark aus staatlichen Geldern wie die AfD. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Rund 45 Prozent der Einnahmen der AfD stammen aus staatlicher Finanzierung, unter den Bundestagsparteien liegt sie damit vorn. In absoluten Zahlen sieht das anders aus.

Keine andere im Bundestag vertretene Partei finanziert sich prozentual so stark aus staatlichen Geldern wie die AfD. Bei ihr beträgt der Anteil öffentlicher Mittel an den Gesamteinnahmen fast 45 Prozent, bei der SPD dagegen nur knapp 30 Prozent, wie die vom Bundestag veröffentlichten Rechenschaftsberichte der Parteien für das Jahr 2022 zeigen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Die Berichte belegen auch: Die SPD erzielt von allen Parteien die mit Abstand höchsten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen.

Mit 10,4 Millionen Euro bekam die AfD im Jahr 2022 zwar von allen Parteien in absoluten Zahlen die niedrigste staatliche Teilfinanzierung. Vor allem wegen sehr niedriger Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen von nur rund 3,8 Millionen Euro war dies aber ein Anteil von 44,9 Prozent an den Gesamteinnahmen.

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Zum Vergleich: Die SPD erhielt rund 47,7 Millionen Euro an staatlichen Geldern. Dies machte aber nur 29,8 Prozent ihrer Gesamteinnahmen aus. Mitgliedsbeiträge von 54,5 Millionen Euro trugen bei der SPD zu 34 Prozent zu den Einnahmen bei.

Staatliche Finanzierung richtet sich nach gültigen Wählerstimmen

Bei der CDU lag der Anteil staatlicher Gelder an den Gesamteinnahmen bei 32,6 Prozent. Bei der FDP waren es 36,9, bei der Linken 36,1, bei den Grünen 35,4 und bei der CSU 32,7 Prozent.

Die staatliche Teilfinanzierung richtet sich nach den gültigen Wählerstimmen, die eine Partei bei den vergangenen Landes-, Bundes- und Europawahlen erzielt hat. Dabei gibt es allerdings ein absolute und eine relative Obergrenze. Die jährlich festgelegte Gesamtsumme für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien bildet die absolute Obergrenze. 2023 waren dies rund 187,6 Millionen Euro.

Außerdem legt das Parteiengesetz fest, dass die staatliche Finanzierung jeder Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten darf. Dies ist die relative Obergrenze. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Parteien überwiegend vom Staat finanziert werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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