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Regierung Merkel: Rüstungsexporte für Ägypten genehmigt – trotz Kritik


Kurz vor Amtsende
Alte Bundesregierung genehmigte noch heikle Rüstungsexporte

Von dpa
Aktualisiert am 16.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Marineschiff im Bremer Hafen: Thyssenkrupp darf drei davon an Ägypten liefern.Vergrößern des Bildes
Ein Marineschiff im Bremer Hafen: Thyssenkrupp darf drei davon an Ägypten liefern. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-bilder)

Der Bundestag erfuhr erst am

Die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat kurz vor dem Regierungswechsel noch zwei heikle Rüstungsexporte nach Ägypten genehmigt. Das geht aus einem Schreiben des damaligen Wirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet.

Das Schreiben datiert vom 7. Dezember, dem Tag vor der Vereidigung des neuen Kabinetts und der Amtsübergabe von Merkel an Olaf Scholz (SPD) im Kanzleramt.

Fregatten und U-Boot für Ägypten

Altmaier informiert in dem Schreiben über insgesamt drei Waffenausfuhren, die der Bundessicherheitsrat genehmigt habe:

  • Thyssenkrupp Marine Systems darf drei Fregatten vom Typ MEKO A-200 EN an Ägypten liefern.
  • Dem baden-württembergischen Unternehmen Diehl Defence wurde die Lieferung von 16 Luftverteidigungssystemen vom Typ IRIS-T SLS/SLX nach Ägypten genehmigt.
  • Außerdem darf ThyssenKrupp Marine Systems ein U-Boot vom Typ 218 SG nach Singapur exportieren.

Schon im vergangenen Jahr hatte für viel Kritik gesorgt, dass Ägypten mit Ausfuhren im Wert von 763,8 Millionen Euro auf Nummer 2 der Rüstungsexportrangliste lag. Das mit harter Hand regierte Land steht wegen Menschenrechtsverletzungen und der Verwicklung in die Konflikte im Jemen und in Libyen in der Kritik.

Regierung muss Bundestag informieren

Der Bundessicherheitsrat ist ein Kabinettsausschuss, dem der Kanzler oder die Kanzlerin sowie sieben Minister angehören. Dazu gehört auch der Finanzminister. In der alten Regierung war das Olaf Scholz, der heutige Bundeskanzler.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Bundestag zeitnah über Exportgenehmigungen des Bundessicherheitsrats zu informieren. Es ist deswegen davon auszugehen, dass die Regierung Merkel zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundessicherheitsrats über die heiklen Exporte nur noch geschäftsführend im Amt war. Das war seit Ende Oktober der Fall.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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