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Volksverhetzung: Strafbefehl über 18.000 Euro gegen CDU-Politiker


18.000 Euro Strafe
Wegen Volksverhetzung: Strafbefehl gegen CDU-Politiker

Von dpa
08.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Detlef Gürth (Archivbild): Der ehemalige Landtagspräsident könnte ein Beitrag auf der Plattform X zum Verhängnis werden.Vergrößern des Bildes
Detlef Gürth (Archivbild): Dem ehemaligen Landtagspräsidenten könnte ein Beitrag auf der Plattform X zum Verhängnis werden. (Quelle: Christian Schroedter via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

Ein nach dem Messerangriff eines Afghanen auf X geteilter Beitrag könnte für einen CDU-Politiker teuer werden. Dieser plant, dagegen vorzugehen.

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt soll wegen Volksverhetzung 18.000 Euro Strafe zahlen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) erließ das Amtsgericht Aschersleben einen entsprechenden Strafbefehl. Der Beitrag, den der Politiker im Sommer im sozialen Netzwerk X veröffentlicht hatte, erfülle sämtliche Merkmale der Volksverhetzung, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Nach einem Messerangriff eines Afghanen in der Nähe von Magdeburg (Sachsen-Anhalt) während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Der Beitrag wurde später gelöscht.

Gürth will Widerspruch einlegen

Bereits nach Bekanntwerden des Vorfalls war nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine Vorprüfung eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Halle ist als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig.

Das Amtsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Staatsanwaltschaft und erließ einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro. Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass zuvor eine Verhandlung stattgefunden hat.

Gürth kündigte auf Anfrage an, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und fristgerecht Widerspruch einzulegen. Damit kommt es automatisch zur Hauptverhandlung vor Gericht. Zu weiteren Details wollte sich der Politiker zunächst nicht weiter äußern, sondern das weitere Verfahren abwarten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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