Angriff in Bad Oeynhausen CDU will Strafrecht für junge Täter verschärfen
Nach dem tödlichen Angriff auf einen 20-Jährigen sitzt der Tatverdächtige weiterhin in U-Haft. Die Union ruft nach Konsequenzen – und attackiert die Bundesinnenministerin.
Die CDU verlangt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach dem tödlichen Angriff auf einen 20-Jährigen in Bad Oeynhausen, Heranwachsende künftig in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht zu belangen. Faeser habe erklärt, der 18-jährige tatverdächtige Syrer sei auch ein Beispiel für eine "nicht gelungene soziale Integration", sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nach Beratungen der Spitzengremien seiner Partei in Berlin.
Die Aussage sei völlig inakzeptabel und "de facto eine Täter-Opfer-Umkehr". Die CDU erwarte von Faeser, dass sie erkläre, "wie sie das denn gemeint hat. So jedenfalls kann es nicht stehenbleiben."
Nach den Worten von Linnemann ist der mutmaßliche Täter polizeibekannt, es gebe eine lange Ermittlungsakte. Er warnte: "Wir sehen, dass die ungebremste und ungesteuerte Migration nicht nur Deutschland in vielen Bereichen überfordert, sondern sie stellt auch ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar."
Innenministerium wehrt sich gegen Vorwurf
Ein Ministeriumssprecher erklärte, die Äußerungen von Linnemann "zu einer angeblichen Täter-Opfer-Umkehr aufgrund eines aus dem Zusammenhang gerissenen Satzes der Bundesinnenministerin entbehren jeder Grundlage". Dem Satz Faesers sei keinerlei Rechtfertigung dieser schweren Tat zu entnehmen. Er beziehe sich vielmehr auf mögliche Ursachen für Gewaltkriminalität nicht-deutscher, oftmals junger Täter. Faeser hatte sich am Freitag erschüttert über die Tat gezeigt und eine Bestrafung mit aller Härte gefordert.
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Der beschuldigte Syrer soll den 20-Jährigen in der Nacht zum 23. Juni aus weiterhin unklaren Gründen attackiert, auf dessen Kopf eingeschlagen und eingetreten haben. Der Mann starb wenige Tage später im Krankenhaus. Den Ermittlern zufolge war der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits durch Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte aufgefallen, ist aber nicht vorbestraft. Gegen den 18-Jährigen wird wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
CDU: Erwachsenenstrafrecht auch bei Heranwachsenden anwenden
Der brandenburgische CDU-Chef Jan Redmann, der im September vor Landtagswahlen steht, forderte Faeser angesichts eines Ansteigens der Kriminalität bei Heranwachsenden auf, Polizei und Justiz in die Lage zu versetzen, besser tätig werden zu können. Die Strafmündigkeit solle auf zwölf Jahre abgesenkt werden. Es gehe nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu stecken, sondern darum, Erziehungsmaßregeln auch bei jenen zu ermöglichen, die schon bevor sie 14 Jahre alt würden eine Reihe von Straftaten begangen hätten.
Redmann forderte zudem, das Erwachsenenstrafrecht als Regel schon ab 18 Jahren anzuwenden und nicht wie gegenwärtig erst ab 21 Jahren. Gerade jene, die erstmals mit dem deutschen Rechtsstaat Erfahrung sammelten, dürften nicht den Eindruck vermittelt bekommen, "dass es hier ein System von Laissez-faire gäbe, sondern sie müssen klar die Botschaft kriegen, dass Konsequenz und Strenge auch in Deutschland gelten". Zudem forderte die CDU eine Strafverschärfung bei Straftaten mit Messern – diese sollten künftig als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft werden.
- Nachrichtenagentur dpa