Vor Debatte um Selbstbestimmungsgesetz Queer-Beauftragter: Müssen trans Menschen schützen
Trans Menschen sind in Deutschland Anfeindungen und Diskriminierung ausgesetzt. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung will sie stärker schützen.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), hat alle demokratischen Parteien aufgefordert, sich "schützend vor trans Menschen zu stellen und ihre Menschenwürde zu verteidigen."
In den letzten Monaten sei mit diffamierenden Falschbehauptungen gezielt gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz Stimmung gemacht worden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Es dürfen keine Ängste und Unsicherheiten geschürt werden, nur um auf Stimmenfang zu gehen. Statt auf dem Rücken der Betroffenen die Stimmung weiter anzuheizen, fordere ich insbesondere die Union dazu auf, eine sachliche Debatte über das Gesetz zu führen."
Bundestag debattiert am Mittwochabend über Gesetzentwurf
Der Bundestag beschäftigt sich am Mittwochabend in erster Lesung mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Dadurch soll künftig jeder in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich vor allem an trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
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Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) kritisiert jedoch unter anderem die Regelungen zum Geschlechtseintrag für Kinder und Jugendliche. "Jugendliche, vor allem Mädchen, sind gerade in der Pubertät unsicher bezüglich ihrer Geschlechtsidentität", sagte Bär der "Welt". "Das Selbstbestimmungsgesetz leistet gerade bei dieser vulnerablen Gruppe der Tendenz Vorschub, altersbedingten Persönlichkeitszweifeln gleich mit einem rechtlichen Geschlechtswechsel zu begegnen." Das Gesetz sehe auch für Jugendliche keine verpflichtende Begutachtung mehr vor. Sie sei aber skeptisch, ob etwa 14-Jährige in der Lage seien, die Tragweite einer solchen Entscheidung einzuschätzen.
Trans Jugendliche können Geschlechtseintrag nicht selbst ändern
Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag dem Gesetzentwurf zufolge nicht selbstständig ändern. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen. Ausnahmen kann es nur geben, wenn Eltern mit ihrer Haltung das Kindeswohl gefährden.
Die Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, warf dem Bund vor, schwierige Entscheidungen dabei auf Bundesländer oder Vereine abzuwälzen: Welche Regeln für Umkleidekabinen in Schulen oder Sportvereinen gelten würden, bleibe beispielsweise ungeklärt. Dieses Gesetz schaffe "nur Rechtsunsicherheit", sagte sie dem Portal web.de.
- Nachrichtenagentur dpa