"Hetze gegen geflüchtete Menschen" CDU-Chef Merz wegen Volksverhetzung angezeigt
CDU-Chef Friedrich Merz hat mit einer Falschaussage in einer Fernsehshow für Aufregung gesorgt. Nun wurde er offenbar angezeigt. Doch hat das rechtliche Konsequenzen?
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz wurde nach seiner Falschbehauptung zu Zahnarztbehandlungen für Asylbewerber offenbar mehrfach wegen Volksverhetzung angezeigt. Unter anderem Robert Fietzke, Lehrbeauftragter der Hochschule Magdeburg-Stendal, und die Linken-Politikerin Daphne Weber erklärten auf dem Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter), Anzeige gegen Merz erstattet zu haben.
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"Ich habe Friedrich Merz gerade wegen Volksverhetzung, Paragraf 130 StGB angezeigt", schreibt Fietzke in seinem Beitrag. In seinen Augen stachele Merz mit politischer Intention zum Hass gegen bestimmte Menschengruppen auf und gefährde damit den sozialen Frieden. "Für ihn muss gelten, was für alle anderen im Rechtsstaat gilt", so Fietzke. Auch der Volt-Politiker Sahak Ibrahimkhil erklärte am Mittwochabend auf X, er habe Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Merz erstattet.
"Seine Hetze gegen geflüchtete Menschen dient in erster Linie einem Wahlkampfmanöver. Er schürt Hass gegen eine Personengruppe und gefährdet damit den öffentlichen Frieden", begründete Linken-Politikerin Weber ihren Schritt. Das berichtet das ZDF unter Berufung auf die ihnen vorliegende Anzeige.
Merz hatte am Mittwochabend in einem Gespräch mit dem TV-Sender Welt behauptet, Asylbewerber würden sich beim Zahnarzt die Zähne neu machen lassen, während Deutsche keine Termine erhielten. Diese Aussage aber stimmt nicht, wie Sie hier lesen können. Merz verbreitete mit seiner Aussage Falschnachrichten, die – oft von der rechten AfD aufgegriffen – in prorussischen Telegram-Kanälen verbreitet werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Muss der CDU-Chef vor Gericht?
Dass die Anzeigen gegen Merz wegen seiner Aussage Erfolg haben und sich der CDU-Chef für diese vor Gericht verantworten muss, ist nach Einschätzung eines Experten jedoch unwahrscheinlich. Laut dem Paragrafen 130StGB begeht jemand Volksverhetzung, der:
- "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert"
oder
- "die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet."
"Merz könnte glauben, was er sagt"
Laut Chan-jo Jun, Rechtsanwalt und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, kommen zwar sowohl die Vorwürfe "zum Hass aufstacheln", "böswillig verächtlich machen", als auch "verleumden" bei Merz' Aussage für eine rechtliche Prüfung infrage. Bei genauerer Analyse sei diese jedoch nicht klar genug umrissen, obgleich ein "alarmierender Eindruck" entstehen soll.
Auch dürfe es laut Jun an einer Verletzung der Menschenwürde sowie am Verleumdungsvorsatz, also der bewussten Absicht, jemanden zu verleumden, fehlen, "da Merz glauben könnte, was er sagt". Im Ergebnis, so Jun, rechne er im Falle einer Anzeige daher nicht mit der Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Somit würde auch keine Anklage gegen Merz erhoben werden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- gesetze-im-internet.de: § 130 Volksverhetzung
- twitter.com: Profile von @robert_fietzek, @S_Ibrahimkhil, @Anwalt_Jun und @Daphne_Web
- zdf.de: "Strafanzeige gegen Merz wegen Volksverhetzung"