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Heizungsgesetz: Bundesregierung will Heizdaten durch Kommunen abfragen lassen


Ergänzend zum Heizungsgesetz
Bundesregierung will Heizdaten abfragen lassen

Von t-online, sje

Aktualisiert am 24.05.2023Lesedauer: 3 Min.
Klara Geywitz, Robert Habeck: Milliarden fließen zurzeit in den Heizungsaustausch.Vergrößern des Bildes
Klara Geywitz, Robert Habeck: Ihre Ministerien wollen bei den Kommunen Heizdaten abfragen, wie aus einem Entwurf hervorgeht. (Quelle: IMAGO/Frederic Kern)
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Das viel diskutierte Heizungsgesetz soll von einer Wärmeplanung auf kommunaler Ebene begleitet werden. Nun wurde der Gesetzentwurf bekannt.

Die Debatte um das geplante Verbot neuer Gas- oder Ölheizungen läuft heißer denn je, nachdem die FDP die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am Dienstag verhindert hat. Nun wird der nächste Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums unter Robert Habeck (Grüne) und des Bundesbauministeriums unter Klara Geywitz (SPD) bekannt, der im Zusammenhang mit der Zukunft des Heizens steht. Die "Bild"-Zeitung und das Medienhaus "Table.Media" berichteten am Dienstagabend darüber. Der Entwurf liegt t-online vor.

Demnach ist die verpflichtende Erfassung von Informationen zur Heizung eines Gebäudes durch die Kommunen geplant. Das Ziel: Diese sollen auf Grundlage der daraus zu bildenden Bestandsanalyse den Ausbau der Wärmenetze planen und so die Heizwende hin zur Klimaneutralität vorantreiben. Das wird auch kommunale Wärmeplanung genannt.

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Kommunen sollen Datengrundlage für Netzausbau schaffen

Das Vorhaben trägt den sperrigen Namen "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze". Der Entwurf stammt bereits von Anfang Mai. Demzufolge will der Bund konkret die Länder zur Wärmeplanung verpflichten. Wahrscheinlich sei jedoch, dass diese die Pflicht an die Kommunen weitergäben.

Um die Grundlage für die Wärmeplanung zu schaffen, sollen die Kommunen bestimmte Daten erheben: "gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche" für den Zeitraum der letzten drei Jahre, zudem die Art der Heizungsanlage, deren Leistung, das Jahr der Inbetriebnahme und weitere Daten zum Gebäude selbst. Außerdem sollen Informationen zu bestehenden oder bereits geplanten Wärme-, Gas-, Strom- und Abwassernetzen gesammelt werden.

Kommt die Abfrage bei den Eigentümern?

Auch auf die Bürger könnten somit staatliche Abfragen zu ihren Heizungen und Häusern zukommen, wenn der Entwurf in dieser Form als Gesetz beschlossen würde. Der Umfang ist allerdings unklar – denn auch zum Beispiel bei den Energieversorgern oder Schornsteinfegern sollen die entsprechenden Informationen erfragt werden. Im Fokus stehen die Netzbetreiber. Für die Bürger sollen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Die Kommunen sollen im rechtlich zulässigen Rahmen zudem Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern, Katasterämtern und Energieausweisen nutzen können. Aus den gesammelten Informationen soll dann eine Bestandsanalyse erstellt werden.

Auf deren Grundlage soll schließlich die weitere Wärmeplanung erfolgen – beispielsweise die Entscheidung, wo Fernwärmenetze ausgebaut werden. Bis 2026 sollen solche Wärmepläne für Großstädte ab 100.000 Einwohner demnach bundesweit Pflicht werden. Kleinere Städte und Landkreise sollen zwei Jahre länger Zeit bekommen. Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sind ausgenommen. In vielen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Gesetze.

Kommunale Wärmeplanung soll Heizungsgesetz ergänzen

Das Ziel, das sowohl der nun publik gewordene Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung als auch das als "Heizungsgesetz" bekannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgen: Bis 2045 muss Deutschland laut dem Klimaschutzgesetz klimaneutral werden, darf netto folglich keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Im Umkehrschluss heißt das: Auch die in Deutschland genutzten Heizungen dürfen keine Treibhausgase mehr verursachen, wie es zum Beispiel bei der Nutzung von Öl und Gas der Fall ist.

Im GEG-Entwurf ist daher der Umstieg auf Wärmepumpen, aber auch auf Fern- oder Nahwärmenetze vorgesehen. Deren Ausbau hatte die Ampelkoalition schon im Koalitionsvertrag beschlossen. Sie sollen ebenfalls auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden – bis 2030 sieht der Entwurf einen Anteil von 50 Prozent vor. Die kommunale Wärmeplanung soll das GEG also ergänzen.

Wie "Table.Media" berichtet, blockiert die FDP allerdings auch das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Die Partei lehne die Verpflichtung der Kommunen ab und wolle auf mehr Freiwilligkeit setzen. Ziel von Grünen und SPD sei hier jedoch ebenfalls, wie beim GEG, weiterhin eine Verabschiedung im Kabinett noch vor der Sommerpause Anfang Juli.

Verwendete Quellen
  • bild.de: "Habeck plant den nächsten Heiz-Hammer"
  • table.media: "Berlin.Table #61 / 23. Mai 2023" (anmeldepflichtig)
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