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Tiergarten-Mord: Bundesregierung weist zwei russische Diplomaten aus


Tiergarten-Mord
Bundesregierung weist russische Diplomaten aus

Von dpa, reuters
Aktualisiert am 15.12.2021Lesedauer: 2 Min.
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Gerichtssaal im Kriminalgericht Moabit: Hier ist der Täter am Mittwoch verurteilt worden. (Quelle: reuters)

Mitten am Tag wird in einem Berliner Park ein Mann erschossen. Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich um Mord

Nach dem Urteil im Tiergarten-Mord weist die Bundesregierung zwei russische Diplomaten aus. Die Bundesregierung habe die Mitarbeiter der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt, teilte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch in Berlin mit.

Baerbock sieht die Beziehungen zu Russland nach dem Urteil im Fall des sogenannten Tiergartenmordes schwer belastet. "Dieser Mord in staatlichem Auftrag ... stellt eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschlands dar", sagte Baerbock am Mittwoch in Berlin. Sie habe den russischen Botschafter deswegen einbestellt und zwei Mitarbeiter der russischen Botschafter zu unerwünschten Personen erklärt. Ein offener und ehrlicher Austausch mit Russland sei durch den Vorgang schwer belastet.

Richter wertet Tat als "Staatsterrorismus"

Das Berliner Kammergericht hatte zuvor einen russischen Staatsbürger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, der demnach im August 2019 im Auftrag staatlicher russischer Stellen einen Georgier erschossen hatte.

Die Auftraggeber für den Mord in einer Berliner Parkanlage saßen nach Überzeugung des Gerichts in Russland: "Das war Staatsterrorismus", sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi am Mittwoch bei der Urteilsverkündung. Die Tat sei "nichts anderes als Rache und Vergeltung" gewesen.

Das Gericht zeigte sich nach mehr als einem Jahr Verhandlung davon überzeugt, dass der Angeklagte den Georgier am 23. August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten heimtückisch erschoss. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Putin nannte Opfer "Banditen" und "Mörder"

Der Georgier, der während des zweiten Tschetschenien-Krieges mehrere Jahre lang eine Miliz im Kampf gegen Russland angeführt habe, habe seit langem im Visier der Russischen Föderation gestanden, so der Vorsitzende Richter. Er erinnerte daran, dass der russische Präsident Wladimir Putin das Opfer später öffentlich einen "Banditen", "Mörder" und "blutrünstigen Mensch" genannt hatte.

Der Angeklagte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Nach Überzeugung des Gerichts steht jedoch fest: Der Täter heißt Vadim K. und reiste am Tag vor der Tat als Tourist getarnt nach Berlin.

Russland reagiert mit Drohung

Spätestens im Juli 2019 hätten "staatliche Stellen der Russischen Föderation" den Entschluss gefasst, das Opfer zu liquidieren. "Den Auftrag erteilten sie dem Angeklagten und statteten ihn mit einer neuen Identität aus", so der Richter. Einen Monat vor der Tat sei dem Russen ein offizieller Pass mit der Alias-Identität ausgestellt worden. Nach der Tat habe Russland an der falschen Identität festgehalten, um die "eigene Tatbeteiligung" zu vertuschen.

Moskau reagierte prompt nach der Urteilsverkündung – mit einer kaum verhohlenen Drohung. "Es handelt sich dabei um einen offensichtlich unfreundlichen Akt, der nicht unerwidert bleibt", erklärte der russische Botschafter Sergej Netschajew in Berlin. "Auch der Zeitpunkt der Urteilsverkündung wird nicht von ungefähr ausgesucht sein. Offenbar hat jemand ein Interesse daran, dass der Dialog zwischen Russland und der neuen Bundesregierung von Beginn an dadurch überschattet wird."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
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