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Corona-Regeln in Deutschland: 2G bundesweit, Impfpflicht kommt – alle Infos


2G bundesweit, Impfpflicht kommt
Das haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel beschlossen

Von dpa, pdi, ann

Aktualisiert am 19.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Hospitalisierungsinzidenz: Angela Merkel erklärt den neuen Grenzwert. (Quelle: Glomex)
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3, 6 oder 9? Die Hospitalisierungsrate ist nun der wichtigste Faktor für den Alltag in Deutschland während der Corona-Pandemie. Die Bewegungsfreiheit von Ungeimpften wird massiv eingeschränkt.

Etwas mehr als vier Stunden lang tagte die Bund-Länder-Runde zur aktuellen Corona-Krise am Donnerstag. Gleich zu Anfang wandte sich die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit scharfen Warnungen an die Runde: Die Lage sei "sehr drastisch", eine absolute "Notlage". Die Impflücke sei nach wie vor zu groß.

Das haben Bund und Länder beschlossen:

Hospitalisierungsrate als zentraler Grenzwert für Maßnahmen:

  • Ab Schwellenwert 3: Nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) haben Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Die Hospitalisierungsrate ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren möglich.
  • Ab Schwellenwert 6: Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die sogenannte 2G-plus-Regel gelten. An Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa Diskotheken, Clubs oder Bars – müssen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen.
  • Ab Schwellenwert 9: Bei besonders hohem Infektionsgeschehen und besonders hoher Belastung sollen die Länder von den "weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes" konsequent Gebrauch machen. Dazu sollen den im Bundestag beschlossenen Änderungen zufolge zum Beispiel Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Ungeimpfte gehören, aber keine Lockdowns und Schulschließungen mehr.
    Die Hospitalisierungsrate liegt in Deutschland aktuell bei 5,2. Den Wert für Ihr Bundesland erfahren Sie hier.

Aufruf zum Impfen: Bund und Länder möchten die Impfkampagne stärken, Impfangebote ausweiten und Ungeimpfte von der schützenden Spritze überzeugen. "Die Bundeskanzlerin und Regierungschefs rufen alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und sich jetzt zügig gegen das SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen", heißt es in dem finalen Beschluss der Runde.

"Nationaler Kraftakt" beim Boostern: Die Länder werden in Abstimmung mit den Kommunen die erforderlichen Kapazitäten schaffen, um jedem Geimpften spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung zu machen, hält der Beschluss fest. "Dazu bedarf es eines gemeinsamen nationalen Kraftakts."

Bund will Impfpflicht für bestimmte Berufe rasch umsetzen: Die Bundesländer fordern eine Impfpflicht für die Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen, Wohnheimen von Menschen mit
Behinderungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. "Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen."

3G am Arbeitsplatz: Bundesweit wird an Arbeitsstätten, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind, die 3G-Regel in Kraft treten: Zutritt also nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen.

Homeoffice-Pflicht: Arbeitgeber müssen das Arbeiten von Zuhause aus anbieten, Arbeitnehmer müssen dies annehmen – wo immer es möglich ist.

3G-Regel im Öffentlichen Nahverkehr: In Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen müssen Reisende in Zukunft einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen können. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Strikte Kontrollen: Die Länder werden den Bußgeldrahmen ausschöpfen, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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