Infektionsschutzgesetz Ampel einig bei Corona-Regeln und möglichem Lockdown-Verbot
Das Ende der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht voraussichtlich kurz bevor. Nun wollen SPD, FDP und Grüne Vorschläge vorlegen, wie es mit Masken- und Kontaktregeln weitergehen soll.
In der Debatte um die künftige Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen, wie Masken- und Kontaktregeln bis in den Winter, wollen SPD, Grüne und FDP am Mittwoch gemeinsame Vorschläge vorlegen. Sie sollen auf eine "geordnete Beendigung" der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" abzielen, die der Bundestag vorerst bis Ende November festgestellt hat. Dazu äußern wollen sich in Berlin (10.00 Uhr) Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte mitgeteilt, dass die möglichen künftigen Partner einer Ampelkoalition über neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz im Gespräch seien. Diese sollten die Länder in die Lage versetzen, weiter auf Corona-Herausforderungen reagieren zu können.
Übergangsregelung bis Ende März
Eine nochmalige Verlängerung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" um drei Monate werde dafür nicht angepeilt. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland sehen Eckpunkte eine bis Ende März 2022 laufende Übergangsregelung vor.
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"Bild" zitierte aus einem Entwurf, der der Zeitung angeblich vorliegt. Darin soll es heißen: "Der eingriffsintensive Maßnahmenkatalog (...) wird nach Beendigung der epidemischen Lage im Bundesgebiet keine Anwendung mehr finden." Demnach könnten Lockdowns, Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen künftig wegfallen.
Die Ampel-Parteien wollen den Bundesländern dem Bericht zufolge auch vorschreiben, nicht eigenmächtig stark einschränkende Maßnahmen zu verhängen. "Weniger eingriffsintensive Maßnahmen" könnten demnach bis zum 20. März 2022 angewandt werden, darunter eine Maskenpflicht, die 3G-Regel, Hygienekonzepte und Abstandsgebote im öffentlichen Raum und die Verarbeitung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung. Auch soll es "Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen" geben.
Der Bundestag hatte die Sonderlage erstmals im März 2020 festgestellt und dies zuletzt Ende August bestätigt. Sie läuft automatisch nach drei Monaten – also Ende November – aus, wenn das Parlament sie nicht erneut verlängert. Die festgestellte Lage ist laut geltendem Infektionsschutzgesetz eine Basis für Verordnungen zu Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Zugangsregeln zu bestimmten Innenräumen.
Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befürwortet ein Auslaufen der "epidemischen Lage", pocht aber auf weiterhin nötige Schutzregeln. Laut Infektionsschutzgesetz liegt sie vor, "wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht".
- Nachrichtenagentur dpa
- Bild: "Ampel will Lockdown-Verbot, ABER ..." (Bezahlschranke)