Auch bei Freispruch Regierung will erneute Anklage Mordverdächtiger ermöglichen
Bislang können Mordverdächtige in Deutschland nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden. Einem Bericht zufolge plant die Regierung, das nun zu ändern, sollten neue Beweise vorliegen.
Mordverdächtigen soll ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf eine Formulierungshilfe von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für die Regierungsfraktionen erstellt wurde und kommende Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll. Bisher können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßte das Vorhaben. Es sei "schreiendes Unrecht", wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden könne, "obwohl neue Beweise seine Tat belegen", sagte Fechner.
Rechtssicherheit sei ein hohes Gut. Aber bei unverjährbaren Taten wie Mord dürfe sich kein Täter sicher sein, "auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen". Wie viele andere EU-Staaten erweitere Deutschland deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren, kündigte der SPD-Politiker an.
- Nachrichtenagenturen dpa und afp