Verfassungsbeschwerde angekündigt Freie Wähler wollen gegen Notbremse vorgehen
Die Freien Wähler wollen nun rechtlich gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgehen. In der bayerischen Koalition mit der CSU sorgen die unterschiedlichen Ansichten für Streit.
Die Freien Wähler geben im Streit um die Bundes-Notbremse nicht auf: Die Bundesvereinigung kündigte am Mittwochabend an, per Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes vorgehen zu wollen.
"Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die schwarz-rote Bundesregierung die Länder in ihren Kompetenzen beschneiden", sagte Parteichef Hubert Aiwanger, der in Bayern Wirtschaftsminister im Kabinett von Markus Söder (CSU) ist. Söder hingegen steht hinter der Gesetzesänderung. In der bayerischen Koalition hat das bereits zu Streit geführt.
Aiwanger: Bund ist nicht die richtige Ebene
Der Bund sei nicht die richtige Ebene, pragmatische und sinnvolle Entscheidungen anstelle der Länder zu treffen, kritisierte Aiwanger. Aus Sicht der Freien Wähler werde mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes das Subsidiaritätsprinzip ausgehebelt.
Die Gesetzesnovelle ist derzeit in der parlamentarischen Beratung im Bundestag und muss anschließend auch noch durch den Bundesrat. Mehr dazu lesen Sie hier. Sie sieht unter anderem bundeseinheitliche Vorgaben wie Ausgangsbeschränkungen in Regionen mit einer hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen vor. Zudem soll es ab einer Inzidenz von 100 auch Restriktionen für den Handel geben.
Bericht: Juristen im Kanzleramt äußern rechtliche Bedenken
Auch Experten im Bundeskanzleramt haben laut einem Medienbericht rechtliche Bedenken angesichts der Notbremse des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Mehrere Referate des Kanzleramts stellten laut einem Bericht der "Bild" die Verhältnismäßigkeit der geplanten nächtlichen Ausgangssperre in Frage.
In einem Vermerk von Anfang März erklärte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats, die "grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre" sei mit Blick auf die "Verhältnismäßigkeit" und die "derzeit nicht belegte Wirksamkeit" problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.
Zudem wird in dem Vermerk laut "Bild" kritisiert, dass der Gesetzentwurf einen "rein inzidenzbasierten Maßstab" vorsieht, um die bundesweite Notbremse auszulösen. Neben den Inzidenzen müssten andere Faktoren wie der R-Faktor und die Zahl der Intensivpatienten aufgenommen werden.
Als "besonders problematisch" wird in dem Vermerk "Bild" zufolge auch die "automatischen Schließungen von Kitas und Schulen" eingestuft, da sie das "Recht auf Bildung" nicht angemessen berücksichtigten. Dem Bericht zufolge wurde der Vermerk von sieben weiteren Referaten im Kanzleramt abgezeichnet.
- Nachrichtenagenturen afp und dpa