Haftbefehl außer Vollzug Beschuldigter in Maskenaffäre aus Untersuchungshaft entlassen
Der Haftbefehl gegen einen der Beschuldigten in der Affäre um Maskengeschäfte mehrerer Politiker ist außer Vollzug gesetzt worden. Es bestünde keine Fluchtgefahr mehr, so die Staatsanwaltschaft.
In der Affäre um Geschäfte mit Corona-Schutzmasken ist der Haftbefehl gegen einen Geschäftsmann außer Vollzug gesetzt worden. Wie die Münchner Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, ist die befürchtete Fluchtgefahr des Beschuldigten durch Auflagen abgewendet und der Mann daher am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen insgesamt fünf Beschuldigte. Darunter sind Bayerns ehemaliger Justizminister Alfred Sauter (CSU) sowie der aus der CSU mittlerweile ausgetretene Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein.
Sauter hatte wegen der Vorwürfe die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag verlassen. Er und Nüßlein haben die Vorwürfe zurückgewiesen, für alle Beschuldigte gilt zudem die Unschuldsvermutung.
Es geht um Provisionszahlungen, die im Zusammenhang mit Maskengeschäften an Politiker gezahlt worden sein sollen. In Thüringen wird wegen ähnlicher Vorwürfe gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann ermittelt. Er soll ebenfalls in sechsstelliger Höhe Geld für Geschäfte mit Atemschutzmasken kassiert haben. Hauptmann ist inzwischen aus der CDU ausgetreten und hat sein Mandat niedergelegt.
- Nachrichtenagentur dpa