Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Corona-Regeln im Detail So viele Personen dürfen zusammen Weihnachten feiern
Der Beschluss zum Corona-Lockdown sorgte für Verwirrung: Wer darf mit wem Bescherung feiern? Und wie viele Personen dürfen es insgesamt sein? Gibt es Unterschiede in den Bundesländern? Der Überblick.
Erst sollten die Corona-Maßnahmen für Weihnachten und Silvester gelockert werden, dann wurde doch noch einmal verschärft – mit Ausnahmen. Was gilt denn nun vom 24. bis 26. Dezember? Wie viele Personen dürfen an den Feiertagen zusammen sein? Nur fünf Personen aus zwei Hausständen, wie die generellen Kontaktbeschränkungen vorsehen?
Die Formulierung im Beschlussdokument von Bund und Ländern ist lang und etwas umständlich. Grundsätzlich ist für Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage Folgendes erlaubt:
- Ein Haushalt mit beliebig vielen Personen darf insgesamt vier weitere Personen über 14 Jahren beliebig vieler anderer Haushalte einladen.
- Wenn die vier weiteren Personen über 14 Jahren zum engsten Familienkreis gehören.
- Zum engsten Familienkreis zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
- Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligten Personen.
Maßgeblich ist in jedem Fall die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Hier gibt es im Detail Abweichungen. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zählen beispielsweise auch Freunde, die nicht engster Familienkreis sind, zu den erlaubten Kontakten. Im Saarland gibt es keine Lockerungen zu Weihnachten, es dürfen sich also weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
In den meisten Bundesländern gibt es jedoch keine feste Personenobergrenze für die Weihnachtstage. Wie viele am Ende beisammen sind, hängt zum einen von der Anzahl der Kinder ab und zum anderen von der Größe des Hausstands, der mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen darf. Im Beschluss heißt es ausdrücklich, die Regelung könne dazu führen, dass am Ende "mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre" zusammenkommen.
Bürger wurden gebeten, Kontakte schon fünf bis sieben Tage vor dem Familienfest auf ein Minimum zu reduzieren. Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz heißt es außerdem: Die Bundesländer werden die Treffen über die Weihnachtsfeiertage "in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen" zulassen. Das war eine Hintertür für eine Verschärfung der Regeln in besonders betroffenen Regionen.
Einige haben diese genutzt. Wegen der hohen Zahl an Corona-Infektionen müssen die Menschen in Sachsen beispielsweise das Weihnachtsfest mit weiteren Einschränkungen feiern. Es gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Das bedeutet, dass die Wohnung nur mit einem triftigen Grund, etwa zur Arbeit oder zum Einkauf, verlassen werden darf. Zudem gilt eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wo Menschen sich begegnen, sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. An Heiligabend und in der Silvesternacht gilt die Ausgangssperre nicht. An den Weihnachtstagen gilt die Teilnahme an einem Gottesdienst auch als triftiger Grund.
- Eigene Recherchen
- Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters