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Unabhängiges Gremium: Experten sollen nach Fluchtversuch Sicherheit in JVA prüfen


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Experten sollen nach Fluchtversuch Sicherheit in JVA prüfen

Von dpa
Aktualisiert am 11.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Der Haupteingang der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg, in die der Rechtsextremist Stephan B.Vergrößern des Bildes
Der Haupteingang der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg, in die der Rechtsextremist Stephan B. nach einem Fluchtversuch in der JVA Halle verlegt wurde. (Quelle: Ronny Hartmann/dpa./dpa)
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Magdeburg (dpa) - Nach dem Fluchtversuch des Terrorverdächtigen von Halle will die Justizministerin die Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt von Experten prüfen lassen und hat erste personelle Konsequenzen gezogen.

Ein unabhängiges Gremium mit externen Sachverständigen solle die Situation in dem Gefängnis analysieren, kündigte Ministerin Anne-Marie Keding (CDU) in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag an.

"Wir sind doch nicht im Optimum." In einer ersten Konsequenz wurde die stellvertretende Anstaltsleiterin ins Justizministerium strafversetzt, wie Keding im Ausschuss sagte.

Die Sondersitzung war einberufen worden, weil sich die Rechtsexperten des Parlaments von Ministerium und Anstaltsleitung Informationen zum Fluchtversuch des wichtigen Untersuchungshäftlings im Gefängnis "Roter Ochse" bekommen wollten.

Dem 28-Jährigen war es Ende Mai bei einem Freigang gelungen, in einem unbeobachteten Moment über einen mehr als drei Meter hohen Zaun zu klettern. Danach versuchte er, Türen zu öffnen, ehe er gefasst wurde. Laut Keding wurde der Mann über längere Zeit nicht direkt bewacht, sondern nur sporadisch nach ihm gesehen.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Mann versucht, in die gut besuchte jüdische Gemeinde einzudringen. Als das misslang, erschoss er zwei Menschen und verletzte weitere Menschen schwer, ehe er festgenommen wurde. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Sachsen-Anhalter zweifachen Mord und 68-fachen Mordversuch "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus" vor. Der Prozess gegen ihn könnte am 21. Juli beginnen.

Keding warf nach dem Fluchtversuch auch der Anstaltsleitung vor, die strengen Sicherheitsvorgaben des Ministeriums schon vor Monaten eigenmächtig gelockert zu haben und unter anderem weniger Personal eingesetzt zu haben. Das fiel dem Ministerium allerdings erst bei der Auswertung des Fluchtversuchs auf, weil dort niemand geprüft hatte, ob ihr Erlass umgesetzt wird. Es habe auch niemand aus der JVA um personelle Unterstützung gebeten, hieß es am Donnerstag.

Die zuständigen Wächter hätten den Gefangenen auf seinem separaten Freiganghof nur wenige Sekunden wie vorgeschrieben mit zwei Beamten bewacht, sagte der Chef der JVA Halle, Thomas Naumann, dem Ausschuss. Danach hätten sie sich anderen Bewachungsaufgaben gewidmet. Ohne diese Pflichtverletzungen wäre der Fluchtversuch nicht möglich gewesen. Damit stützte Naumann die Darstellung von Keding. Er räumte auch ein, die Bewachungsauflagen des Ministeriums nicht vollständig umgesetzt zu haben. Jedoch hätte der Gefangene laut Naumann auch bei Einhaltung der JVA-Vorgaben nicht flüchten können.

Eigentlich sollte die Befragung der Verantwortlichen nur eine Stunde dauern, doch es wurden fast drei. Danach waren weiterhin viele Fragen offen - die Sondersitzung soll am Freitagmorgen fortgesetzt werden.

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