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Bundestag beschließt einstimmig Ausweitung von Kurzarbeitergeld


Auch Bundesrat stimmt zu
Neues Kurzarbeitergeld in Rekordtempo genehmigt

Von dpa, nhr

Aktualisiert am 13.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Olaf Scholz: Der Finanzminister sagt, Deutschland hat genug Geld, um mit der Corona-Krise umzugehen.Vergrößern des Bildes
Olaf Scholz: Der Finanzminister sagt, Deutschland hat genug Geld, um mit der Corona-Krise umzugehen. (Quelle: reuters)

Das Coronavirus hat Auswirkungen auf die Wirtschaft. Bundestag und Bundesrat sind sich einig, dass Betroffene finanziell unterstützt werden müssen. Milliarden Euro sollen fließen.

Bundestag und Bundestag haben am Freitag im Schnellverfahren einstimmig die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Damit sollen Arbeitnehmer und Unternehmen besser vor den wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus geschützt werden. Die Bundesregierung plant weitere Hilfen.

So schnell wie am Freitag ging es nicht einmal bei den Schnellverfahren der Gesetze zur Eindämmung der Finanzkrise 2008 und 2009. Trotzdem ist die Behandlung aller drei Lesungen am Stück kein absolutes Novum. Nach Angaben des Bundestages gab es dies bereits 1995 beim "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" und 1991 beim "Bundesausbildungsförderungsgesetz".

Die Neuregelung soll Kurzarbeit bereits dann ermöglichen, wenn zehn Prozent der Belegschaft betroffen sind statt bisher ein Drittel. Den Unternehmen sollen dafür die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet werden. Außerdem wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer ermöglicht. Die Reform soll die Folgen der Virus-Ausbreitung für den Arbeitsmarkt abfedern.

"Wir werden niemanden alleine lassen", sicherte Scholz Solidarität auf dem Arbeitsmarkt zu. Er verwies auf positive Erfahrungen mit der Ausweitung von Kurzarbeit während der Finanzkrise 2008 und 2009. "Es ist deshalb völlig richtig, dass wir das wieder tun", sagte der Minister. Redner aller Fraktionen befürworteten die Maßnahmen, mahnten aber auch weitergehende Schritte an, etwa für Selbständige, Minijobber und Kulturschaffende.

Hintergrund des Schnellverfahrens sind Befürchtungen, dass bei einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus die nächste Sitzungswoche des Parlaments Ende März gefährdet sein könnte. Bereits an diesem Freitag nahm der eigentlich für das Kurzarbeitergeld zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wegen eines Kontakts zu einem Corona-Infizierten nicht an der Bundestagssitzung teil.

Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat das neue Kurzarbeitergeld. Dafür musste der Bundestag seinen Gesetzesbeschluss der Länderkammer übermitteln, die ihn dann ohne Widerspruch billigte. Dieses Verfahren wurde schon des öfteren angewandt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa, AFP
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