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Einigung beim Klimapaket: Bis 2025 steigt CO2-Preis auf 55 Euro


CO2-Preis, Ökostrom, Pendlerpauschale
Was sich beim Klimapaket jetzt ändert

Von dpa
Aktualisiert am 16.12.2019Lesedauer: 3 Min.
Arbeiter mit Schutzhelm vor den Abluftfahnen des Heizkraftwerks Moorburg bei Hamburg: Der Preis für eine Tonne CO2 soll von zehn auf 25 Euro steigen. (Symbolfoto)Vergrößern des Bildes
Arbeiter mit Schutzhelm vor den Abluftfahnen des Heizkraftwerks Moorburg bei Hamburg: Der Preis für eine Tonne CO2 soll von zehn auf 25 Euro steigen. (Symbolfoto) (Quelle: imago-images-bilder)

Im Bundesrat hat es Widerstand gegen das Klimapaket der Bundesregierung gegeben, ein wichtiger Streitpunkt war der CO2-Preis. Nun haben Bund und Länder einen Kompromiss gefunden.

Bei den Verhandlungen über das Klimapaket der Bundesregierung haben Vertreter von Bund und Ländern nach dpa-Informationen einen Durchbruch erzielt. Demnach soll der CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden zum 1. Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne starten – bisher war ein Einstiegspreis von 10 Euro vorgesehen. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln.

Der Kompromiss wurde nach sechsstündigen Beratungen in einer Bund-Länder-Runde erzielt, die bis zum frühen Montagmorgen gegen 1.30 Uhr getagt habe. Der "Knoten" sei durchschlagen, hieß es. Auf diese Punkte haben sich die Unterhändler demnach noch geeinigt:

  • Der CO2-Preis soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro erhöht werden. Die Bundesregierung hatte bisher 35 Euro vorgesehen.
  • 2026 soll ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden. Die Bundesregierung werde bis zum Frühjahr 2020 einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes einbringen.
  • Die gesamten Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis sollen zur Senkung der EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms verwendet und so den Bürgern zurückgegeben werden. Für 2021 bedeutet das eine Senkung der EEG-Umlage um 5,4 Milliarden Euro; je höher der CO2-Preis dann steigt, desto höher sind die Entlastungen bei der EEG-Umlage.
  • Die Pendlerpauschale soll von 2024 an noch einmal steigen. Um auszugleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, soll nach den bisherigen Planungen ab 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer – also für längere Strecken – um 5 Cent pro Kilometer steigen. Ab 2024 soll die Pauschale dann um 8 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht werden.
  • Die Länder sollen für den Zeitraum von 2021 bis 2024 insgesamt 1,5 Milliarden Euro als Ausgleich erhalten. Damit sei eine faire Einnahmenverteilung zwischen Bund und Ländern erreicht, hieß es.


Vor allem die Grünen hatten den bisher geplanten Einstiegspreis von 10 Euro pro Tonne CO2 als zu niedrig angesehen, weil er nicht wirksam sei. Sie forderten Nachbesserungen. Mit dem Durchbruch zum CO2-Preis sei auch der Weg für die Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr zum 1. Januar 2020 frei, hieß es in Verhandlungskreisen.

Die geplanten Regelungen zu den Standorten von Windkraftanlagen könnten hingegen ausgekoppelt werden. Das betrifft sowohl die Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern als auch ein Hebesatzrecht bei der Grundsteuer für betroffene Standortkommunen. Letzteres könnte an die Novelle des EEG-Gesetzes gekoppelt werden, die im ersten Quartal 2020 kommen soll.

Grünen-Chef Habeck lobt Hartnäckigkeit seiner Partei

Auch eine Anhebung der Pendlerpauschale wollten die Grünen nicht mitmachen, falls der CO2-Preis nicht angehoben werde. Für die Union und die SPD sei der Punkt Pendlerpauschale jedoch extrem wichtig gewesen, hieß es. Das gesamte Klimapaket könne nun an diesem Freitag wie geplant vom Bundesrat verabschiedet werden. Den jetzt gefundenen Kompromiss haben die als "wichtigen Zwischenschritt" bezeichnet.

Die Einigung sei auch ein Erfolg der Verhandlungsführung, Geschlossenheit und Hartnäckigkeit seiner Partei, sagte Grünen-Chef Robert Habeck am Montag vor einer Sitzung des Parteivorstands in Berlin. Die Erhöhung des CO2-Preises sei ausdrücklich gegen die große Koalition durchgesetzt worden. "Das ist allerdings nicht, was wir wollten", sagte Habeck weiter. Man habe noch ehrgeizigere Pläne gehabt.

Weitere Beratungen im Vermittlungsausschuss

Am Montagvormittag war die Sitzung einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag angesetzt. Diese sollte noch die Ausgestaltung der steuerlichen Förderung bei der energetischen Gebäudesanierung beraten.

Am Mittwoch soll der gesamte Vermittlungsausschuss erneut tagen. Eine abschließende Einigung bis zu diesem Mittwoch war nötig, damit die offenen Teile des Klimapakets noch im Bundestag und dann am Freitag abschließend im Bundesrat beschlossen werden können. Nur so kann die Mehrwertsteuerentlastung bei der Bahn wie geplant zum 1. Januar wirksam werden.

Der Bundesrat hatte bei Steuergesetzen des Klimapakets der Bundesregierung sein Veto eingelegt, also etwa der geplanten Mehrwertsteuersenkung bei Bahntickets im Fernverkehr sowie der Anhebung der Pendlerpauschale. Sie wollten wollen eine andere Verteilung von Einnahmen und Lasten. Die Grünen drängten zudem auf einen höheren CO2-Preis.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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