Verfassungsgericht weist Klagen ab Rockerverbote sind rechtmäßig
Das Bundesinnenministerium hatte mehrere Vereine aus der Rocker- und Hisbollah-Szene verboten. Sie reichten Klage ein. Doch das Bundesverfassungsgericht stützt die Verbote.
Der Rocker-Regionalverband "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und vier seiner Ortsgruppen ("Chapter") sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah "Farben für Waisenkinder" bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen der vom Bundesinnenministerium verbotenen Vereine ab.
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Demnach ist das Verbot eines Vereins, der Spenden weiterleitet, die den Terrorismus unterstützen, verfassungsgemäß. Dies teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Ebenso ist das Verbot von Motorrad-"Rocker"-Vereinigungen mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn sie die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.
- Nachrichtenagentur dpa