Zwei Monate nach Einführung Cannabis-Gesetz stellt Justiz vor Mammutaufgabe
Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland weitestgehend legal, dazu gibt es eine Amnestie für frühere Strafen wegen des Besitzes kleiner Mengen. Die Justiz muss nun Zehntausende Fälle prüfen.
Nach der Teillegalisierung von Cannabis vor zwei Monaten muss die Justiz in Deutschland Zehntausende Verfahren und Strafen neu überprüfen. Allein das Justizministerium in Baden-Württemberg sprach von etwa 25.000 Verfahren, die wegen der Amnestieregelung des Bundes für Altfälle neu bewertet werden müssen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Ländern. In Sachsen-Anhalt war die Rede von mehr als 5.000 Verfahren, in Bayern von mehr als 29.000 Verfahren, in Thüringen von 4.500 und in Niedersachsen 16.000 Verfahren.
Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.
- Tücke bei der Cannabis-Freigabe: Wer Marihuana kauft, macht sich strafbar
Mit der Teillegalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden. In der Praxis ist das für die Staatsanwaltschaft mitunter mit viel Aufwand verbunden. "Wenn ein Strafvollstreckungsverfahren identifiziert wurde, das von der Rückwirkung betroffen sein könnte, können sich je nach Einzelfall komplexe Folgefragen stellen", sagte Hessens Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk. Das Gericht habe zu prüfen, welche Gesamtstrafe es verhängt hätte, wenn der Besitz von Cannabis nicht berücksichtigt worden wäre.
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Bereits Verurteilte kommen in vielen Fällen frei
In Berlin wurden laut der dortigen Staatsanwaltschaft bisher in 92 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch reduziert. Etwa 100 Fahndungen nach Straftätern seien zurückgenommen worden. In vielen Fällen kamen Verurteilte frei, eine bundesweite Gesamtzahl lag zunächst nicht vor.
In Rheinland-Pfalz wurden zum Beispiel mittlerweile 17 Menschen aus der Haft entlassen, in Bayern waren es bis zum 1. April insgesamt 24, im Saarland 2, in Baden-Württemberg 19 – in einigen Ländern kam niemand frei. In anderen Fällen geht es auch um Geldstrafen, die mit der Teillegalisierung entfallen sind.
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) erneuerte ihre Kritik an dem Gesetz. "In der Justiz hat das Cannabisgesetz unheimlich viel Arbeit produziert, die meines Erachtens absolut unnötig und überflüssig war". Sie finde es nach wie vor falsch, dass man eine Rückwirkungsregelung in das Gesetz eingebaut habe. "Zur Zeit der Tatbegehung wussten die Menschen, dass ihr Handeln strafbar ist und haben in diesem Wissen trotzdem Cannabis erworben oder konsumiert", sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur.
- Nachrichtenagentur dpa