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BVerfG-Beschluss: Dann kommt das Heizungsgesetz in den Bundestag


Eilantrag vor der Sommerpause
Verfassungsgericht stoppt Abstimmung über Heizungsgesetz

Von dpa, mam, aj

Aktualisiert am 06.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Robert Habeck: Die Meinungen über seine geplante Heizungswende gehen auseinander. (Quelle: t-online)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Gerichtsbeschluss das Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Damit könnte es erst im Herbst in den Bundestag kommen.

Das Heizungsgesetz wird nicht vor der Sommerpause des Bundestages beschlossen werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Demnach wurde die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Es ist die letzte, bevor die Abgeordneten bis Ende August in die Sommerpause gehen.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte eine Beratung mit seinen Ampel-Kollegen von Grünen und FDP zum weiteren Vorgehen an. "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden", erklärte Mützenich in Berlin. "Über das weitere Vorgehen und wann die 2./3. Lesung des GEG stattfinden wird, beraten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel am Donnerstag."

Erfolgreicher Eilantrag von CDU-Politiker

Das Gericht hatte einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben. Demnach sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagt werden, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

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"Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket"

Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Video | So denken Hausbesitzer über Habecks Heizungsplan
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Quelle: t-online

Dazu erklärte das Gericht nun, Heilmanns Antrag im Verfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, "dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen". Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere.

Heizungsgesetz sollte am Freitag beschlossen werden

Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken.

Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag nun dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Am Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden – noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.

Verwendete Quellen
  • bundesverfassungsgericht.de: Pressemitteilung vom 5.07.2023
  • spiegel.de: "Verfassungsgericht stoppt Abstimmung von Gebäudeenergiegesetz"
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