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Karl Lauterbach kündigt Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für 2024 an


Gesetzliche Krankenversicherungen
Lauterbach kündigt Erhöhung der Kassenbeiträge für 2024 an

Von dpa, reuters, afp
Aktualisiert am 13.06.2023Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230611-99-14346Vergrößern des Bildes
Karl Lauterbach (SPD): Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen werde es mit ihm nicht geben, teilte der Gesundheitsminister mit. (Quelle: Bernd Wüstneck)
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Bereits zum Jahreswechsel stiegen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen. Nun kündigt Gesundheitsminister Lauterbach für 2024 weitere Erhöhungen an.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet angesichts des Milliardenlochs bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit leicht steigenden Beiträgen. "Finanzminister Christian Lindner hat klargemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können", sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) laut Vorabbericht.

"Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen." Zudem erteilte er den Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV eine Absage.

Um diese anzuheben, müsse man gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze anheben. Das sei durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen. "Ich hätte selber kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber ich halte mich an Abmachungen."

Krankenkassen rechnen mit Defiziten für 2024

Die gesetzlichen Krankenversicherungen erwarten nach abgesicherten Finanzen 2023 wieder ein Defizit im nächsten Jahr. Der Spitzenverband rechnet mit einer Lücke zwischen 3,5 Milliarden und 7 Milliarden Euro. Ohne Maßnahmen zum Gegensteuern würde daraus rechnerisch ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten resultieren.

Die Beitragssätze waren bereits zum Jahreswechsel gestiegen. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,6 Prozent. Auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig, darüber liegende Einkünfte sind beitragsfrei. Lesen Sie hier, wo die Beitragsbemessungsgrenze aktuell liegt.

Wer mit seinem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, Reuters und dpa
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