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Benimm-Regeln der Ampelregierung: Daran müssen sich Bundesminister halten


Hubschrauber und Geschenke
Das sind die Benimm-Regeln für deutsche Minister

Von t-online, csi, cli

16.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Plenarsitzung im Bundestag: Die Ampel-Koalition will das Wahlrecht reformieren.Vergrößern des Bildes
Plenarsitzung im Bundestag: Für Ministerinnen und Staatssekretäre gelten beim Arbeitsschutz besondere Regeln. (Quelle: IMAGO/Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Kein Mutterschutz, keine wertvollen Geschenke und angemessene Kleidung. Eine "Orientierungshilfe" stellt Rechte und Pflichten für Minister auf.

Minister und Parlamentarische Staatssekretäre sind normale Angestellte oder Beamte? Mitnichten. Für sie gelten Sonderregeln unter anderem beim Arbeitsschutz. Das zeigt eine "Orientierungshilfe", die das Portal "Frag den Staat" veröffentlicht hat. Auf 127 Seiten sind in dem Dokument klare Regeln festgehalten, unter anderem gilt für Ressortchefs, dass sie jeden Urlaub, der länger als drei Tage dauert, nur im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler antreten dürfen.

Die gesetzlichen Vorschriften zu Mutterschutz und Elternzeit gelten für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre nicht, auch zur Arbeitszeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Neben ihrem Amt dürfen die Ressortchefs keine anderen beruflichen Tätigkeiten ausüben – auch nicht "als Schiedsrichterin oder Schiedsrichter gegen Entgelt", so das Schreiben. Unter anderem Einkünfte aus Kapitalvermögen, Honorarprofessuren oder ehrenamtliche Kirchenämter sind hingegen zulässig.

"Das Fernhalten von Familienmitgliedern"

Geschenke dürfen Minister annehmen, wenn der Wert nicht über 150 Euro liegt. Bei wertvolleren Geschenken muss der Chef des Bundeskanzleramtes schriftlich informiert werden.

Ein Sonderfall seien Eintrittskarten zu Veranstaltungen. Wenn die Ressortchefs mit dem Veranstaltungsbesuch Dienstpflichten wahrnehmen, handle es sich dabei um keine mitteilungspflichtige Geschenkannahme. Allerdings darf die Eintrittskarte dann nicht von einem privaten Sponsor bezahlt werden. Zur ordnungsgemäßen Teilnahme gehöre auch die entsprechende Kleidung – und: "ggf. das Fernhalten von Familienmitgliedern und Freunden aus unmittelbarer Nähe zum Tribünenplatz", heißt es in dem Dokument.

Hubschrauberflüge müssen im Einzelfall begründet werden

Minister und Parlamentarische Staatssekretäre dürfen die Hubschrauber der Bundespolizei für Dienstreisen nutzen – allerdings nur, wenn das Ziel nicht anders erreicht werden kann. Die Notwendigkeit muss im Einzelfall begründet werden. Die Ressortchefs "bestimmen die sie begleitenden Personen selbst."

Die ehemalige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht stand im vergangenen Jahr in der Kritik, weil sie ihren erwachsenen Sohn in einem solchen Hubschrauber mit zum Truppenbesuch nach Nordfriesland genommen hatte. Danach fuhr sie weiter in den Urlaub auf Sylt und erweckte so den Anschein, dass der Termin und der Urlaub bewusst so geplant waren.

Die Regeln hat der Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums zu Beginn der Ampel-Legislaturperiode im Dezember 2021 an alle Ministerinnen und Minister verschickt, berichtet der "Spiegel".

Verwendete Quellen
  • fragdenstaat.de: "Orientierungshilfe zu den Rechtsverhältnissen der Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären"
  • spiegel.de: "Geschenke, Kleidung, Hubschrauberflüge – was deutsche Minister dürfen und was nicht" (kostenpflichtig)
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