Wirbel um Plakate "Hängt die Grünen"-Urteil macht Ostbeauftragten "sprachlos"
Eine rechtsextreme Splitterpartei hatte auf Wahlplakaten "Hängt die Grünen" gefordert. Ein Gericht entschied am Dienstag: Sie dürfen bleiben. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung verurteilt das scharf.
Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, hat das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz kritisiert. "Das Urteil macht mich ein Stück weit sprachlos", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Am Dienstag teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz nach einem Beschluss mit, dass die Plakate der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" mit dem Slogan "Hängt die Grünen" trotz einer Verfügung der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen. "Und das verstehe ich nicht unter wehrhafter Demokratie."
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.
Er verwies auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), die noch nicht so weit zurückliege. "Die einen sind Täter, die anderen sind geistige Brandstifter. In diese zweite Kategorie ordne ich das Plakat ein." Die Staatsanwaltschaft müsse das Urteil deshalb anfechten. Wanderwitz ist nicht der einzige, der sich entsetzt zeigte. Bereits am Dienstag hagelte es Kritik.
Der Ostbeauftragte kritisierte auch die Beschädigung von Plakaten im Bundestagswahlkampf. "Wir haben bei Wahlplakaten Verluste zwischen 30 und 50 Prozent", sagte Wanderwitz. "Was wir an Beschädigung an Großplakaten haben, ist Wahnsinn. Das kommt von den Extremen von beiden Seiten. Bisweilen ist es antisemitisch und erkennbar rechtsradikal", sagte Wanderwitz. Alle Beschädigungen würden zur Anzeige gebracht, "aber es kommt selten etwas raus".
Embed
Oberbürgermeisterin will sich wehren
Die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (parteilos) will sich trotz des Urteils weiterhin gegen rechtsextreme Wahlplakate wehren. "Gegen das Urteil werden wir jetzt Beschwerde einlegen", sagte Arndt am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk.
Man bleibe bei der Auffassung, dass die Plakate "Grenzen überschreiten, menschenverachtend und demokratiegefährdend sind", sagte die Zwickauer Oberbürgermeisterin. "Daher wollen wir von unserer Position nicht abweichen." Viele Bürger hätten sich über die Wahlplakate beschwert. Für sie sei mit dem Slogan "Hängt die Grünen" die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten. Zudem folgten Worten oft Taten - "und ich möchte das einfach gar nicht herausfinden, ab wann das ist".
"Als Gesamtgesellschaft zusammenstehen"
Weil sie "es wichtig finde, dass wir als Gesamtgesellschaft hier zusammenstehen", unterstützt Arndt das Vorhaben der Grünen, gegen die Wahlplakate zu klagen. Dieses Mal hätten sich die Rechtsextremen auf die Grünen bezogen, das nächste Mal sei vielleicht eine andere Gruppe dran. Das sollte jedem klar sein – "von daher gibt es da gar kein Abweichen", sagte Arndt.
Die Stadt Zwickau hatte in der vergangenen Woche angeordnet, dass die Plakate abgehängt werden müssen. Dagegen wehrten sich die Rechtsextremen mit einem Eilantrag erfolgreich. Die Plakate dürfen demnach aber nur noch in einem Abstand von mindestens hundert Metern von denen der Grünen entfernt hängen.
- Nachrichtenagentur dpa