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Forderung der Staatsanwaltschaft: Früherer SS-Mann soll zu Jugendhaft verurteilt werden


Heute 93 Jahre alt
Früherer SS-Mann soll zu Jugendhaft verurteilt werden

Von afp
06.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Das ehemalige Konzentrationslager in Stutthof: Hier war der Angeklagte als Wachmann angestellt.Vergrößern des Bildes
Das ehemalige Konzentrationslager in Stutthof: Hier war der Angeklagte als Wachmann angestellt. (Quelle: newspix/imago-images-bilder)

Ein früherer KZ-Wachmann soll laut Anklage drei Jahre Jugendhaft verbüßen. Der heute 93-Jährige arbeitete vor über 75 Jahren im KZ Stutthof.

Im Hamburger Prozess gegen einen 93-jährigen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof hat die Staatsanwaltschaft eine Jugendhaft von drei Jahren gefordert. Der Angeklagte habe an einem "kaum beschreibbaren Verbrechen teilgenommen", das jeden "auf ewig voller Schrecken und Scham zurücklässt", sagte Anklagevertreter Lars Mahnke in seinem Plädoyer vor dem Landgericht der Hansestadt. Er sei der Beihilfe des Mordes in 5.230 Fällen schuldig zu sprechen.

Der Beschuldigte habe seinen Wachdienst in dem Lager verrichtet, obwohl er den Massenmord dort klar erkannt habe und sich der Aufgabe auch hätte entziehen können, sagte der Staatsanwalt. Er aber habe "im entscheidenden Moment weggeguckt". Dies sei unakzeptabel, sobald es um einen "staatlich organisierten Massenmord" gehe. "In einer solchen Situation reicht es nicht mehr aus, wegzuschauen und auf das Ende zu warten", so Mahnke. Dann müsse die "Loyalität gegenüber Verbrechern" enden.

Angeklagter war zur Tatzeit 17 Jahre alt

Dem 93-Jährigen wird vorgeworfen, während des Zweiten Weltkriegs mehrere Monate lang zur Wachmannschaft des Konzentrations- und Vernichtungslagers Stutthof bei Danzig gehört zu haben. Dort wurden Menschen unter anderem auch in einer Gaskammer und in einer Genickschussanlage systematisch getötet, zudem starben tausende Juden und andere Gefangene des NS-Regimes durch völlig unzureichende Lebensbedingungen bei härtester Sklavenarbeit. Den Dienst dort räumte er ein.

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Jugendprozess, da der Angeklagte zur Tatzeit 17 und 18 Jahre alt war. Am Dienstag beginnen die Vertreter der Nebenklage mit ihren Plädoyers, dann folgt noch die Verteidigung. Das Urteil soll nach derzeitiger Planung am 23. Juli verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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