Gericht erlaubt Vollschleier Nach Nikab-Urteil: Hamburg will Schulgesetz schnell ändern
Eine 16 Jahre alte Berufsschülerin will mit Vollverschleierung am Unterricht teilnehmen. Die Schulbehörde ist dagegen, unterliegt aber vor Gericht. Jetzt will Hamburg sein Schulgesetz ändern.
Nachdem das Hamburgische Oberverwaltungsgericht das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Schule gestattet hat, drängt Schulsenator Ties Rabe (SPD) auf eine schnelle Änderung des Hamburger Schulgesetzes.
"In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren", sagte Rabe in Hamburg. "Und deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist."
Auch die Hamburger Grünen unterstützen den Vorstoß der SPD. "Burka und Nikab sind für mich Unterdrückungssymbole", sagte die Zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank. Für einen erfolgreichen Schulunterricht brauche es eine gute Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Schülern und Lehrern. "Dafür ist es wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen. Bei einer Vollverschleierung ist das nicht möglich, deshalb lehnen wir sie ab." Zuvor hatten bereits die Hamburger CDU, FDP und AfD ein Verbot von Nikabs und Burkas im Unterricht gefordert.
Urteil erlaubt Schülerin Vollverschleierung
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte am Montag die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt. Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde zurückgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür zu sorgen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage.
Die Jugendliche besucht laut Medienberichten seit August 2019 eine Berufsschule in Hamburg. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen, den Nikab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen.
Gericht urteilt im Sinne der Glaubensfreiheit
Nach gegenwärtiger Rechtslage könne von der Schülerin nicht verlangt werden, während des Schulbesuchs auf eine Gesichtsverhüllung zu verzichten, urteilte das Oberverwaltungsgericht. "Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen", heißt es. Für Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage. "Eine solche sieht das hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor."
"Die Verschleierung verletzt die Menschenwürde der Frau und ist Ausdruck von Sexismus", meinte die Geschäftsführerin der Organisation Terre des Femmes, Christa Stolle. Insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen müssten ein sicherer und neutraler Ort der freien Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeit sein. Der Deutsche Lehrerverband forderte ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen, sondern in allen Bildungseinrichtungen.
In Schleswig-Holstein sorgte ein ähnlicher Fall für Streit im Landtag. Die Kieler Universität hatte einer muslimischen Studentin die Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie kam trotzdem immer wieder auch verschleiert zu Veranstaltungen. Die Uni bat das Land deshalb, eine Regelung zu schaffen, die ein Verbot möglich machen würde. Dagegen hatte sich jedoch die Grünen-Fraktion im Kieler Landtag in der vergangenen Woche einstimmig ausgesprochen.
- Nachrichtenagentur dpa