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Bund soll Canaletto-Bilder als NS-Raubgut zurückgeben


Werke von Canaletto
Nazi-Raubgut: Regierung soll berühmte Bilder zurückgeben

Von dpa
26.03.2019Lesedauer: 2 Min.
"Ansicht der Karlskirche zu Wien" des Künstlers Bernardo "Canaletto" Bellotto ist eines der beiden Werke aus NS-Raubgut, die an die Erben des Besitzers zurückgehen.Vergrößern des Bildes
"Ansicht der Karlskirche zu Wien" des Künstlers Bernardo "Canaletto" Bellotto ist eines der beiden Werke aus NS-Raubgut, die an die Erben des Besitzers zurückgehen. (Quelle: Lizenzfrei)

Der Umgang mit während des Nazi-Regimes gestohlenem Kulturguts beschäftigt die Bundesregierung seit langem. Nun gibt es eine Empfehlung im Fall zweier bekannter Werke.

Nach einem jahrelangen Streit um NS-Raubgut soll der Bund zwei Gemälde an die Erben des jüdischen Besitzers zurückgeben. Das hat die beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter in Magdeburg bekannt gegeben. Es werde eine Rückgabe der im Bundesbesitz befindlichen Werke "Ansicht des Zwingergrabens in Dresden" und "Ansicht der Karlskirche zu Wien" des als Canaletto bekannten italienischen Landschaftsmalers Bernardo Bellotto (1721-1780) an die Erben von Max James Emden empfohlen.

Überraschung im Bundesverwaltungsamt

Eine Begründung wurde zunächst nicht veröffentlicht. Deswegen war von Seiten des Bundes auch noch keine Stellungnahme zu erhalten. Die zuständigen Stellen beim Bundesverwaltungsamt zeigten sich von der Entscheidung überrascht. Auch dort liegt noch keine Begründung vor.

Der Streit dauert nach Angaben der Anwälte der Erbenfamilie seit 15 Jahren an. Emden war ein aus Hamburg stammender Kaufhausmagnat, der während der NS-Herrschaft als Jude verfolgt war und seinen gesamten Besitz verlor. Die Gemälde waren laut Anwälten von einem NS-Kunsthändler für die Privatsammlung Adolf Hitlers angekauft worden. Die Bilder gelangten 1949 über eine Sammelstelle der Alliierten an den Bund und wurden später mit weiteren Kunstwerken Eigentum des Bundes.

"Wir sind der Kommission dankbar dafür, dass sie das erlittene Unrecht anerkannt und unsere Überzeugung, dass der Verkauf der Gemälde im Jahre 1938 unter Zwang geschah, bestätigt hat", zitieren die Anwälte den Enkelsohn von Max Emden, Juan Carlos Emden aus Santiago de Chile.

Anwälte sehen Grundsatzentscheidung

Aus Sicht der Anwälte beinhaltet die Entscheidung zudem das Anerkenntnis, "dass jenes Vermögen, welches NS-Opfer zur Finanzierung ihrer Flucht aus Nazi-Deutschland oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Exil veräußert haben, an die Nachkommen der Opfer zurückzugeben ist".


Aktuell befindet sich die "Karlskirche" als Leihgabe im Museum Kunstpalast in Düsseldorf und der "Zwingergraben" im Militärhistorischen Museum in Dresden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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