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Zum journalistischen Leitbild von t-online.TV-Kritik zu "Anne Will" "Jetzt haben wir diesen Zirkus“
Aus Chemnitz ist längst ein Politikum geworden. Geschürt durch Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Anne Will fragte daher ihre Runde: In welcher Verfassung ist unsere Demokratie?
Die Gäste
- Petra Pau (Die Linke), Mitglied des Innenausschusses des Bundestages
- Martin Schulz (SPD), Mitglied des Bundestages
- Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Parteivorsitzender
- Paul Ziemiak (CDU), Bundesvorsitzender der Jungen Union
- Georg Mascolo, Investigativer Journalist
Die Positionen
Schulz hielt sich nicht lange mit Maaßen auf: abgesehen von der Tatsache, dass der wohl kein Verfassungsschutzpräsident mehr wäre, hätte die SPD das Innenministerium unter sich. Schulz machte es zu einer Angelegenheit von Angela Merkel. Die Bundeskanzlerin müsse sich zwischen Stabilität der Regierung und dem einen Mann im Amt entscheiden. Spätestens am kommenden Dienstag beim Treffen mit Andrea Nahles und Horst Seehofer sei Zeit für klare Kante.
Anne Will fragte natürlich, ob die SPD in der GroKo bleiben könne, wenn Merkel an Maaßen festhalte. "Jetzt haben wir diesen Zirkus“, reagierte Schulz sichtlich genervt und konnte nur darauf pochen, dass seine Partei klare Stellung bezogen habe. Man habe die Verantwortung dafür, dass es nicht zu Neuwahlen komme. Die typische Zwickmühle eben. Ziemiak drehte das Argument um. Die SPD wolle aus der Krise parteipolitischen Profit schlagen. Sie sei schuld, dass nur über die Personalie und zu wenig über die Probleme im Land gesprochen werde. Maaßens Rücktritt hätten die Sozialdemokraten direkt nach dem Innenausschuss und nicht erst Tage später fordern sollen.
Der Aufreger des Abends
Emotional wurde es ein wenig beim Aufeinandertreffen der parteipolitischen Positionen zum Verfassungsschutz. Pau betonte, Maaßen sei schon immer eine Fehlbesetzung gewesen. Allein im NSU-Untersuchungsaustausch sei er "zynisch aufgetreten“ und habe viel vertuscht. Sie wiederholte die linke Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes als Nachrichtendienst.
Habeck erklärte, die Institution des Verfassungsschutzes habe Schaden genommen. Gerade die Behörden, die dem Schutz der Demokratie dienten, müssten nur wenig Rechenschaft – zum Beispiel gegenüber Gerichten – ablegen. In vielen Verfahren seien grobe Fehler passiert, zum Beispiel im Fall von Anis Amri. Da habe Maaßen vor dem parlamentarischen Kontrollgremium lange behauptet, es sei kein V-Mann im Umfeld eingesetzt worden. Das habe sich nach Medienrecherchen als falsch herausgestellt.
Ziemiak wollte das so nicht stehenlassen. Dem Verfassungsschutz sei zu verdanken, dass ein geplanter Rizin-Anschlag verhindert werden konnte. Mit Habeck diskutierte er, ob man den V-Mann in der Moschee schon dem Umfeld von Amri hätte zuordnen müssen. Nur dann sei Maaßens Aussage im Grunde falsch gewesen.
Mascolo brachte es da eher auf den Punkt: Der Verfassungsschutz müsse in Zeiten, in denen er die AfD beobachtet soll "in Höchstform sein“. Das sei kein parlamentarischer Standard, sondern müsse hohe Hürden nehmen. Daher müsse sich die Politik raushalten und die Kontrolle Ämtern und unabhängigen Gerichten überlassen.
Das Zitat des Abends
"Für den Sieg des Bösen reicht, dass die Guten nichts tun." Das hatte Schulz nach eigenen Angaben dem irischen Philosophen Edmund Burke entliehen. Schriftlich belegt ist nicht, dass der das genauso jemals gesagt hat. Der Sinngehalt des Spruchs verkörpert aber sehr deutlich, welchen gemeinsamen Grundtenor die Runde bei Will prägen wollte: Neu aufflackernden Antisemitismus kann sich Deutschland nicht leisten.
- Rückendeckung für Verfassungsschutzchef Maaßen: Seehofer sieht "keinen Anlass für personelle Konsequenzen"
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Der Faktencheck
Was macht das Bundesamt für Verfassungsschutz? Das Selbstverständnis der Behörde ist ein nicht gerade bescheidenes: "Wir sind Dienstleister für die Demokratie" heißt es auf deren Homepage. § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes definiert die Aufgabe näher: Daten und Informationen sammeln und auswerten. Das Bundesamt verwendet hierfür öffentlich zugängliche Quellen, wie das Internet, aber auch nachrichtendienstliche Mittel: Observierungen, Telefonüberwachung und V-Leute. Das alles, um zum Beispiel Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche Grundordnung richten zu unterbinden. Unter freiheitlicher Grundordnung versteht man die unabänderlichen Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Politischer Extremismus, Terrorismus oder Spionage bedrohen diese Grundordnung. Die Fach- und Dienstaufsicht über den Verfassungsschutz hat das Bundesinnenministerium, die parlamentarische Kontrolle übt der Bundestag aus, im Speziellen durch das parlamentarische Kontrollgremium.
Für Kritiker liegt hierin ein Problem. Ausschüsse werden oftmals als zahnlose Tiger gesehen. Die am Anfang der Legislaturperiode ins Gremium gewählten Mitglieder haben theoretisch Anspruch auf Akteneinsicht, Besuch von Dienststellen oder Befragungen. Allerdings erhält das Gremium in der allgemeinen Umsetzung die Informationen von der Bundesregierung. Diese bekommt ihrerseits die Informationen von der Behörde selbst. Der Jurist Horst Meier hat es im Deutschlandfunk grundsätzlicher umschrieben: Die Verfassung lebe von der Teilhabe der Menschen und nicht durch den Geheimdienst.
- Internetseite des Verfassungsschutz
- Bericht des "Deutschlandfunk"
- Informationen des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Artikel des Magazins "The European"