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Japans Premier entlässt Regierungsbeamten wegen homofeindlicher Äußerungen


Homophobe Aussagen
Japanischer Regierungsbeamter entlassen: "Völlig unvereinbar"

Von afp
04.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Fumio Kishida (l) und sein nun ehemaliger Sekretär Masayoshi Arai: Der Regierungsbeamte hatte sich homophob geäußert.Vergrößern des Bildes
Fumio Kishida (l) und sein nun ehemaliger Sekretär Masayoshi Arai: Der Regierungsbeamte hatte sich homophob geäußert. (Quelle: Kyodo News via AP/dpa)

Der Sekretär des japanischen Regierungschefs hatte sich abfällig gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren geäußert. Nun muss er Konsequenzen dafür tragen.

Der japanische Regierungschef Fumio Kishida hat einen hochrangigen Regierungsmitarbeiter wegen abfälliger Äußerungen über gleichgeschlechtliche Paare entlassen. Die Äußerungen von Masayoshi Arai seien "empörend und völlig unvereinbar" mit Japans "Streben nach einer inklusiven Gesellschaft", die Diversität anerkenne, sagte Kishida am Samstag vor Reportern. Er habe daher "beschlossen, ihn von seinem Posten als Sekretär zu entbinden". Arai war einer von Kishidas Sekretären.

Am Freitagabend hatte Arai Reportern nach Angaben des staatlichen Sender NHK gesagt, er wolle verheiratete gleichgeschlechtliche Paare "nicht einmal ansehen". Es würde ihm nicht gefallen, sie als Nachbarn zu haben. Menschen würden "das Land verlassen, wenn wir gleichgeschlechtliche Ehen erlauben". Der Sekretär entschuldigte sich später für seine Aussagen.

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Japan erkennt gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht an

Regierungschef Kishida hatte diese Woche im Parlament erklärt, gleichgeschlechtliche Ehen würden "die Gesellschaft beeinträchtigen", die Abgeordneten müssten daher bei der "Prüfung der Angelegenheit äußerst vorsichtig" sein.

Japan ist der einzige der Industriestaaten aus der G7-Gruppe, der gleichgeschlechtliche Partnerschaften bislang nicht anerkennt. Mehr als ein Dutzend Paare hatte dagegen geklagt, weil sie darin einen Verfassungsverstoß sehen. Ein Gericht in Tokio kritisierte im November zwar eine "verfassungswidrige Situation", hielt aber zugleich an der in der Verfassung festgelegten Ehe-Definition fest.

Die japanische Verfassung von 1947 legt fest, dass die Ehe nur auf dem gegenseitigen Einverständnis beider Geschlechter beruhen darf und dass Männer und Frauen gleiche Rechte haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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