Britischer Supreme Court Supreme Court: Parlaments-Zwangspause ist rechtswidrig
London/Brüssel (dpa) - Paukenschlag in London: Das oberste britische Gericht (Supreme Court) hat die von Premierminister Boris Johnson auferlegte Zwangspause des Parlaments für rechtswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Abgeordneten werden am Mittwoch um 12.30 Uhr (MESZ) wieder zusammentreten, teilte der Präsident des Unterhauses, John Bercow, am Dienstag in London mit.
Für den Regierungschef ist das eine vernichtende Niederlage. Oppositionschef Jeremy Corbyn von der Labour-Partei forderte Johnson am Dienstag umgehend zum Rücktritt auf.
Der Supreme Court entschied, dass die Zwangspause die Abgeordneten in "extremer" Weise an der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Auftrags hindere, wie die Vorsitzende Richterin Lady Brenda Hale bei der Urteilsverkündung ausführte. Das Parlament habe aber ein Recht darauf, in der Zeit vor einem wichtigen Ereignis wie dem geplanten EU-Austritt am31. Oktobereine Stimme zu haben.
Die von Johnson bei Königin Elizabeth II. erwirkte Anordnung zur Parlamentsschließung gleiche einem "weißen Blatt Papier", so Hale. "Das Parlament ist nicht suspendiert. Das ist das einstimmige Urteil aller elf Richter." Es handelt sich laut Hale um einen einmaligen Fall, den es unter diesen Umständen noch nie gegeben habe und "den es wahrscheinlich auch nie wieder geben wird".
Ex-Generalstaatsanwalt Dominic Grieve zufolge stieß das Gericht in ein Vakuum vor, "das der Premierminister geschaffen hat, indem er sich entschlossen hat, die ungeschriebenen Regeln unserer Verfassung zu missachten", sagte der von Johnson geschasste ehemalige Tory-Abgeordnete dem Sender Sky News. "Bei der britischen Verfassung beruht vieles auf Konventionen, das bedeutet auf dem Vertrauen, dass sich die Leute in einer bestimmten Weise verhalten."
Johnson habe aber gezeigt,dass er sich nicht an diese ungeschriebenen Regeln halten wolle. Eine dieser Regeln laute, dass das Parlament nicht suspendiert werden darf, um politische Ziele zu erreichen.
Großbritannien hat, anders als Deutschland, keine in einem einzelnen Dokument niedergelegte Verfassung. Sie besteht stattdessen aus einer ganzen Reihe von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Konventionen. Die Verfassung entwickelt sich durch Gesetzgebung oder neue Interpretationen bestehender Regeln ständig weiter und wird neuen Verhältnissen angepasst.
Manchmal ist daher auch von einer politischen Verfassung die Rede. Trotzdem widersprachen die Richter der Auffassung der Regierung, die Justiz sei im vorliegenden Fall nicht zuständig.
Die EU-Kommission wollte das Urteil des britischen Supreme Court nicht kommentieren. Es handele sich um interne verfassungsrechtliche Fragen eines Mitgliedstaats, zu denen man keine Stellung nehme, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Für die EU-Kommission bleibe die britische Regierung Ansprechpartner in Sachen Brexit.
Begonnen hatte die Zwangspause in der Nacht zum 10. September. Bei der Abschlusszeremonie kam es zu tumultartigen Szenen. Das Parlament sollte erst am 14. Oktober - etwa zwei Wochen vor dem geplanten Brexit - wieder zusammentreten.
Trotz Zwangspause konnte Johnson nicht verhindern, dass die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedeten, das den Premierminister zum Beantragen einer weiteren Verlängerung der Brexit-Frist verpflichtet. Sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen ratifiziert sein, müsste Johnson einen entsprechenden Antrag nach Brüssel schicken.
Der Regierungschef will sich dem jedoch nicht beugen. Wie das gehen soll, ohne das Gesetz zu brechen, erklärte Johnson bisher nicht. Gut möglich, dass auch dieser Streit wieder vor Gericht landen wird.